Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Bericht vom BAG-Fachtag Ambulanten Gruppenpsychotherapie – Erkenntnisse der BARGRU-Studie

Am 07.11.2020 fand eine Hybrid-Veranstaltung (halb online – halb in Berlin) des Berufsverbandes der Approbierten Gruppenpsychotherapeuten (BAG) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie (D3G) statt. Der Fachtag hatte die Ergebnisse der BARGRU-Studie (Barrieren von Gruppenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten gegenüber der ambulanten Gruppenpsychotherapie in der GKV) zum Thema. Die Studie wurde von der BAG durchgeführt und von dem Gemeinsamen-Bundesausschusses (G-BA) Innovationsausschuss mit einem Innovations-Fond und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unterstützt. Ziel war die Erarbeitung von Strategien für Anbietende von ambulanter Gruppentherapie (aGT) und Implementierungen für die Gesundheitspolitik.

Christian Warrlich (Vorsitzender der BAG), Dr. Julian Dilling (GKV-Spitzenverband; Vertreter der Krankenkassen im Unterausschuss Psychotherapie des G-BA), Manuel Becker (KBV) und Harald Küster (Co-Vorstand D3G) begrüßten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Nicht einmal 50% der zur aGT zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten böten Gruppen an, so Warrlich. Mögliche Gründe könnten die mangelnde Honorierung trotz Erhöhungen 2005 und 2018 sein, der administrative Aufwand, Angst vor Gruppen auf der Seite der Behandelnden oder das Setting wie z. B. fehlende räumliche Möglichkeiten. Die Anzahl der abgerechneten Gruppentherapiesitzungen seien seit den Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie leicht angestiegen, so Dilling. Becker betonte, dass aGT das Triple-E der Qualität erfüllen würde: Effective, Equivalent (zur Einzeltherapie) und Efficient, weswegen die KBV die Durchführung von aGT unterstütze. Küster ehrte den BAG für den Einsatz im Bereich der Gruppenpsychotherapie im Wegfall des Gutachterverfahrens, der Reform der Musterweiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeit in der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, um Ausbildungsteilnehmende in diesem Bereich zu professionalisieren.

Prof. Dr. Gereon Heuft (Münster, Psychosomatische Medizin) stellte im ersten Podiumsvortrag die BARGRU-Studie vor. Die aGT biete ein Potenzial, das bisher nicht voll ausgeschöpft werde. Nur ca. 300 von rund 8.500 zur aGT zugelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen würden aGT im Kassenärztlichen System abrechnen. Dies entspreche gerade einmal 5% der befähigten Behandelnden. Die bisher eingeleiteten Fördermaßnahmen (z.B. die Vergütungsanhebung) hätten bisher keinen signifikanten Anstieg der Umsetzungsquote ergeben. Von 2016 zu 2018 ergab sich lediglich eine Zunahme der Anzahl der aGT- Patienten und Patientinnen um 0,1% (adjustierte Grundgesamtheit). Eine mögliche Erklärung könnte die Einführung der Sprechstunde und der Akutbehandlung sein. Diese seien zwar ein niederschwelliges Angebot, könnten aber auch hinderlich für die aGT sein.

Im zweiten Teil stellte Dipl. -Psych. Andrea Christoffer (Münster, PiA) die Ergebnisse der Fragebogen-Studie vor. Im Rahmen der Studie gingen Fragebögen an alle zur aGT zugelassenen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen im GKV-System. Die Rücklaufquote betrug 36,2%. Von den 36,2% füllten 86% den Fragebogen weiter aus. Ca. die Hälfte der Teilnehmenden waren Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (50,5%). 54% boten psychodynamische, 45% verhaltenstherapeutische und 1% verfahrensübergreifende Gruppen an. Zur Motivation zur Gruppenzulassung befragt, gaben 16% an, keine spezifische Motivation gehabt zu haben.

Die Hauptgründe, Gruppen überhaupt durchzuführen, waren „Wirksamkeit und Effektivität“ (26%), „Leidenschaft“ (17%) und „wirtschaftliche Gründe“ (14%). Die Hauptgründe, keine Gruppe durchzuführen waren „Organisation“ (45%), „erschwerte Patientenakquise“ (41%) und „zeitliche Gründe“ (35%). Einer der Haupt-Barrieren sei der erhöhte Antragsaufwand. Im Zuge der Abschaffung der Gutachterpflicht müsste nun eigentlich die Anzahl der aGT zunehmen. Ein Folgeforschungsantrag für BARGRU II sei unter anderem gestellt worden, um dies herauszufinden (voraussichtlich Ende 2022, Anfang 2023). 50,2% hielten die Vergütung für zu gering. 60,2% würden mehr a GT anbieten, wenn die Vergütung stiege. Insgesamt sei die Vergütung jedoch nicht der zentrale Aspekt.

Zu inhaltlichen Faktoren befragt, stellten bei 35% der Befragten die Motivation von Patienten und Patientinnen eine Hürde dar. Auch spielte mangelnde Motivation von Zuweisenden eine Rolle.
Dr. med. Heribert Knott (Stuttgart, Gruppenlehranalytiker, Balint-Gruppen und Organisationspsychologe) stellte die Ergebnisse und Lösungsansätze der spezifisch befragten Fokusgruppen vor. Gruppen stellten demnach einen Schutzraum für Patientinnen und Patienten dar, aber auch Behandelnde dürften nicht zu kurz kommen. Mit Weiter- und Fortbildung sowie Inter- und Supervision könnte der eventuellen inneren Angst bei noch zögernden Gruppen-Anbietern begegnet werden.

Ideen für konkrete Änderungen wurden erarbeitet. Z. B. die Schaffung eines angemessenen alternativen Qualitätssicherungsverfahrens, das als notwendig nach Abschaffung des Gutachterverfahrens angesehen werde. Auch die flexible Anpassung der Anzahl möglicher Gruppen-teilnehmenden (2-12 Teilnehmende) oder zusätzliche Möglichkeiten zum Einsatz von Co-Therapeuten und Therapeutinnen (z. B. durch mehr/extra Honorierung) wurden genannt. Es wurde eine Erhöhung des Stundenkontingents (einheitlich für alle Verfahren max. 200 Sitzungen bzw. 5 Jahre) gewünscht. Auch sollten ambulante Einzeltherapie und aGT flexibler als Kombinationstherapie genutzt werden könnten, ggf. auch verfahrensübergreifend oder bei unterschiedlichen Behandelnden. In der BARGRU-Studie II müsse die Kombinationstherapie jedoch zunächst evaluiert und untersucht werden. Ein weiterer häufig erarbeiteter Punkt sei die Anpassung der Vergütung und Ausfallhonorare gewesen. Krankenkassen sollen ein mögliches Vakanz-Honorar im Bescheid an die Patientinnen und Patienten erwähnen, auch die Höhe.

Gerade letzterer Punkt wurde in der sich anschließenden Diskussion kritisiert. Nach Becker sei die BARGRU-Studie sei kein „Wunschkonzert", gerade ein Eingreifen der KBV in die Ausfallhonorare werde nicht passieren. Michael Ruh (stellvertretender Bundesvorsitzender DPtV) sprach sich, auch im Namen seines Berufsverbandes, gegen eine Super- und Intervisionspflicht aus. Mit Abschaffung der Gutachterpflicht sollte der Zugang zur aGT erleichtert werden, die Verpflichtung würde diesen wieder erschweren. Er forderte Zeit, um die Auswirkungen der Abschaffung der Gutachterpflicht evaluieren zu können. Auch sei noch unklar, an welcher Stelle nun eigentlich Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt werden.

Danach wurde die Diskussion allgemeiner. Insbesondere Gruppentherapie im virtuellen Raum wurde kontrovers diskutiert. Dilling kritisierte leichtfertige Angebote. Gruppentherapie sei mit webbasierten Programmen nicht sicher, man habe keine Kontrolle, was nebenher passiert und könne nicht wissen, ob Teilnehmende nicht doch nebenher Sitzungen aufzeichnen. Es gäbe keinen Beweis für die Wirksamkeit von Gruppentherapie per Videotelefonie. Dillings Argumente stießen im Plenum auf viel Gegenwehr. Die Corona-Krise erfordere auch in der aGT Übergangslösungen.

Aus der Diskussion ging insgesamt ein Haupt-Konsens hervor, nämlich, dass Co-Therapeuten in der aGT unterstützt werden müssten. Gäbe es ein angemessenes finanzielles Modell, könnte die Anzahl der aGT-Sitzungen gesteigert werden. Unerfahrenere Therapeuten und Therapeutinnen könnten in der Co-Therapie Erfahrungen sammeln und Ängste abbauen. In den weiteren Vorschlägen lag viel Uneinigkeit.