Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Meldung zur Verlängerung Corona-Rettungsschirm

Das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ ist bis zum 31. März 2021 befristet, soll aber verlängert werden. Zu den Regelungen zählt auch der Schutzschirm für Vertragsarztpraxen, der coronabedingte Fallzahlrückgänge in den Praxen auffangen soll.
Nach dem augenblicklichen Entwurf, der derzeit im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wird und der noch in dieser Woche verabschiedet werde soll, soll dieser bei seiner Verlängerung die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung umfassen, aber keine Präventions- und extrabudgetären Leistungen.

Der Rettungsschirm macht nur Sinn, wenn er auch extrabudgetäre Leistungen und Fallzahlrückgänge berücksichtigt. Genau hier sind psychotherapeutische Kassen-praxen ggf. aufgrund des Corona-Lockdowns noch betroffen. Kassenpraxen mit geringem Umsatz bzw. Nichteinhaltung der Mindestsprechstunden (z.B. bei älteren Praxisinhabenden) hier auszunehmen bzw. zu bestrafen halten wir für nicht angemessen in einer Pandemiezeit.
Hier mehr: Rettungsschirm für Praxen soll extrabudgetäre Leistungen einbeziehen (aerzteblatt.de)

Susanne Berwanger für den VPP Vorstand