Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg
sind
im September 2022 alle aufgerufen, die Vertreterversammlung und die Regionalbeiräte zu
wählen.
Wahlzeitraum: 05.09. bis 27.09.2022
Für die Vertreterversammlung werden zwei Sitze für
Psychologische Psychotherapeut:innen oder Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut:innen vergeben.
Unsere Kandidatin Susanne Deimling
Ich bin Verhaltenstherapeutin (Erwachsene), seit 2010 in eigener Praxis in Eisenhüttenstadt tätig. Als Dozentin und Supervisorin für das Trauma-Curriculum der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer OPK
bin ich mit vielen Kolleginnen sowie Kollegen und deren berufspolitischen Fragen und Problemfeldern rund um die psychotherapeutische Praxis in Berührung gekommen. Als Einzelkandidatin ist es mein Wunsch, genau diesen individuellen Problemen und Fragen gerecht zu werden und durch Interesse und Neugier mehr Transparenz in das Gremium unserer öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltung zu bringen, um die Mitbestimmung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu stärken. Als berufspolitisch bis dato „ämterfreie Bewerberin“ möchte ich einen neugierigen und freien Blich in die zukünftige Vertreterversammlung einbringen.
Ich stehe für:
Ich möchte mich einsetzen für:
Wenn Sie mich wählen, werde ich einerseits die Interessen der berufspolitischen Verbände der Psychotherapeut:innen im Blick haben, mich aber andererseits auch ganz individuell für einzelne Belange der Kolleg:innen einsetzen. Die Psychotherapeut:innen sollten weiterhin ein stabiler und starker Bestandteil der Vertreterversammlung der KVBB bleiben.
Hier finden Sie
weitere Informationen
zur Wahl der Vertreterversammlung und der Regionalbeiräte der KV Brandenburg.
Nutzen Sie Ihre Stimme und wählen Sie aktiv und kritisch Ihre Vertretungen in der
für Sie zuständigen KV!
Die 17 bundesweiten, regionalen Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) sind öffentlich-rechtliche Gremien der Selbstverwaltung. Ihre
Aufgaben ist die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und
psychotherapeutischen Versorgung. Sie gestalten die Verteilung der Kassensitze
oder die Ermöglichung von Sonderzulassungen mit, verhandeln mit den Krankassen über
„Honorartöpfe“, legen Regularien fest, z. B. zur Vergabe von
Terminen/Therapieplätzen über die Terminservicestelle (TSS) und positionieren
sich zu wichtigen Themen wie z. B. der Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur (TI) und des Datenschutzes bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA).
Die Vertreterversammlungen der KVen wählen ihre Vorstände und auch Mitglieder für
wichtige Ausschüsse, wie z. B. den „Beratenden Fachausschuss Psychotherapie“ oder
den Zulassungsausschuss. Sie haben großen Einfluss auf die tägliche Arbeit in
einer psychotherapeutischen Praxis als auch im Rahmen von Anstellungen z. B. in
MVZs.
Die beratenden Fachausschüsse
treffen sich in der Regel viermal im Jahr und besprechen alle wichtigen Themen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen. Sie sind keine Beschlussgremien, sondern haben lediglich beratende Funktion. Sie veröffentlichen auch nichts nach außen, sondern sind nur intern tätig, erarbeiten Resolutionen oder Stellungnahmen gegenüber dem KV- oder dem KBV-Vorstand. Die Vorstände der KVen oder der KBV sind bei den Sitzungen anwesend, außerdem diverse Fachreferent:innen aus der Selbstverwaltung.