Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Allgemeine Informationen zum Virus und zur Eindämmung

Was ist das Coronavirus?

Die ICD-Verschlüsselung für die Coronavirus-Krankheit lautet: U07.1 COVID-19 (Coronavirus-Krankheit-2019). Das Coronavirus, auch Beta-Corona-Virus, Covid-19, 2019-nCoV oder SARS-CoV-2 hat seinen Namen vom lateinischen Begriff corona für Kranz oder Krone und spielt damit auf seine kranzförmige Erscheinung an. Die Familie der Coronaviren ist bereits seit den 60er Jahren bekannt. Die aktuelle Form des Virus ist mit den Auslösern vom Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS) und Middle East Respiratory Syndrome (MERS) verwandt . Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Schmierinfektionen scheinen eine untergeordnete Rolle zu spielen, seien jedoch nicht ausgeschlossen. Derzeit nicht geklärt sei, ob sich das Virus auch über Stuhl verbreite. Der Erreger kann unspezifische Symptome auslösen und kann leicht mit der Grippe und anderen Erkrankungen der Atemwege verwechselt werden. Am ehesten treten Fieber und Husten auf. Ebenfalls möglich sind Atemnot, Schnupfen, Halsschmerzen, Muskelschmerzen und allgemeines Krankheitsgefühl.

Nicht unterschätzen

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind Vorhersagen über den Krankheitsverlauf derzeit noch nicht zuverlässig. Eine bisherige Untersuchung der Fälle in China zeige bislang (Stand 20.02.2020), dass 80 % der Erkrankungen milde bis moderat, 14% schwer, aber nicht lebensbedrohlich und 6% kritisch bis lebensbedrohlich verlaufen würden. Das mittlere Erkrankungsalter liege derzeit in China bei 51 Jahren (Median), 78% der Fälle seien zwischen 30 und 69 Jahre alt, 2,4% seien unter 20. Einen Geschlechtsunterschied gebe es nicht.
Folgende Personengruppen haben dem RKI zufolge ein erhöhtes Risiko einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln, sollten sie sich infizieren: Ältere Personen, Raucher und Raucherinnen sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen (des Herzens, der Lunge, chronische Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen, geschwächtes Immunsystem). Diese Gruppen gilt es zu schützen, indem die Ausbreitung des Virus durch präventive Maßnahmen verlangsamt wird. Dies wird „ flattening the curve“ – „Streckung der Kurve“ – genannt. Dies gibt nach Ansicht von Gérard Krause, Professor für Epidemiologie beim Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig, Zeit, um Vorbereitungen zu treffen.
Aktuell gibt es in Deutschland rund 36.500 positiv getestete Personen und 198 Todesfälle (RKI, Stand 26.03.2020) bzw. rund 37.300 und 206 Todesfälle (John-Hopkins-University, Stand 26.03.2020). Weltweit seien es ca. 472.800 Fälle und 21.350 Todesfälle (John-Hopkins-University, Stand 26.03.2020 – 4%). Nach diesen Zahlen würde in Deutschland eine Sterblichkeit von 0,5% (nach RKI-Zahlen) bzw. 0,6% (nach John-Hopkins-Zahlen) einer weltweiten Sterblichkeit von 4% gegenüberstehen (nach John-Hopkins-Zahlen). Bitte betrachten Sie diese Zahlen mit Vorsicht, da es Verzerrungseffekte geben kann.

Aber auch nicht überschätzen

Die KBV bittet um besonnenes Handeln. Arztpraxen und Gesundheitsämter sollen nicht unaufgefordert aufgesucht werden, die Nummern 112/110 sollen nicht missbraucht werden. Dr. Andreas Gassen äußert sich hierzu: „Keinen Grund zur Massenpanik, selbst wenn man an Corona erkrankt ist, ist das ja im Regelfall glücklicherweise eine mild verlaufende grippeähnliche Erkrankung.“
Ein präventives Tragen von Atemschutzmasken wird nicht empfohlen: „[…] gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert.“ Bitte lassen Sie die Masken denen, die sie wirklich brauchen. Fehlende Schutzausrüstung belastet derzeit das deutsche Gesundheitssystem, so Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Auch am 24.03.2020 sei die Zahl der Vorräte und Bestellung aufgrund von Lieferengpässen noch zu niedrig, was Praxisschließungen zur Folge haben könnte.

Kann das Virus gestoppt werden?

Derzeit scheint nach einer Infizierung die Erkrankung im günstigen Fall wieder restlos abzuklingen. Wer sich „nur“ in Quarantäne befinde, gelte 14 Tage ab Symptombeginn und zwei aufeinanderfolgenden Tagen ohne Krankheitssymptome als gesund. Die Verbreitung des Virus jedoch vollständig aufzuhalten, ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Aktuell wird in den USA, wenn auch umstritten, bereits ein Impfstoff getestet. Dieser könnte jedoch frühestens in einem Jahr auf den Markt kommen und sei nur zu präventiven Zwecken. Weitere Unternehmen aus mehreren Ländern arbeiten ebenso mit Hochdruck an einem Serum. Primäres Ziel ist es jedoch immer noch, die Ausbreitung zu verlangsamen, „flattening the curve“ zu betreiben (s.o.), indem Infektionsketten unterbrochen werden sowie Infektions- und Verdachtsfälle schnell zu erkennen und zu isolieren. Hieran arbeiten in Deutschland derzeit unter anderem das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das RKI als zuständige Behörde, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband), die Infektionsforschungszentren sowie die einzelnen Praxen, Kliniken etc. Auch die Wirtschaft arbeitet mit Eifer an Lösungen.

Was passiert gerade zur Eindämmung?

Auf staatlicher Ebene wurde am 23.03.2020 vom Kabinett Formulierungshilfen für den vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten " Gesetzesentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" beschlossen, mit dem die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert werden solle. Die Bundeswehr unterstützt den Staat in der Pandemiebekämpfung zudem mit Amtshilfe, z. B. im Sanitätsbereich, mit Personal und durch Logistik (Tageschau 26.03.2020, 09:00 Uhr).
Das RKI führt Risikobewertungen durch, um einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verzögern.
Die KBV gibt an, zur Eindämmung beizutragen, indem sie die Problemlage analysiere, sich mit dem BMG und den KVen austausche und in Zusammenarbeit mit dem BMG sowie den Herstellern Nachschub für Schutzmaterialien und Tests organisiere. Testzentren würden etabliert, in Berlin zum Beispiel seien sogenannte Abklärungsstellen eingerichtet worden. Derzeit sind sogenannte Fieberambulanzen im Gespräch. Weiterhin informiere die KBV über das Coronavirus, z. B. über 116117, die Mitarbeiterkapazitäten würden erhöht werden. Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen bis zu 14 Tage können derzeit bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege auch telefonisch ausgestellt werden. Eine große Errungenschaft der KBV für die ambulanten Praxen stelle laut Gassen die Lockerung der Regelungen zu Videosprechstunden dar, zu denen auch die aktive Unterstützung der Berufsverbände beigetragen haben wird. Für die Zeit der Coronakrise ist die 20%-Regelung außer Kraft gesetzt, sodass Behandelnde zunächst unbegrenzt Videosprechstunden anbieten können, was wiederum der Infektionsprävention dient. Krankenhäuser bereiten sich auf ernste Situationen vor, die kommen könnten.
Auch die Wirtschaft konzentriert sich auf die Eindämmung. Die Firma Bosch habe einen Schnelltest entwickelt, der innerhalb von 2,5 Stunden auf COVID-19 testen könne (Stand 26.03.2020), was die „Ausbreitung der Pandemie einzudämmen und Infektionsketten schneller“ durchbrechen könnte.
Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen bleiben in den meisten Bundesländern Restaurants, Hotels, Kirchen, Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen zunächst geschlossen, zudem gibt es umfassende Ausgehbeschränkungen bzw. Ausgangssperren, die sich je nach Bundesland in den Details unterscheiden können. Viele Einzelhandelsgeschäfte mussten schließen. Eine ausreichende Rechtsgrundlage hierfür gebe es nicht (solle wohl durch die aktuellen Gesetzesentwürfe nachgeholt werden), daher stehen diese präventiven Maßnahmen zum Teil in der Kritik, auch wenn der Großteil der Bevölkerung sie für sinnvoll hält.
Für Nicht-EU-Bürger gilt ab sofort (Stand 18.03.2020) ein Einreisestopp nach Deutschland. Ferner gibt es ein Einreiseverbot für Erntehelfer (Tagesschau 26.03.2020, 09:00 Uhr). Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen, derzeit bis Ende April (Stand 25.03.2020) und es werden immer mehr Verbindungen des öffentlichen Reiseverkehrs gestrichen. Da jedoch auch Deutschland von anderen Ländern als Risikoland bewertet wird, sind Reisen in andere Länder unter Umständen nicht mehr möglich und es werden Rückholaktionen organisiert. Bitte informieren Sie sich vorab (bzw. klären, ob die Reise überhaupt notwendig ist) zum Beispiel beim Auswärtigen Amt.
Generell werden an die Bevölkerung derzeit verstärkte Informationen zum Thema Hygiene und Infektionsvermeidung herausgegeben. Es wird empfohlen, dass Personen mit Atemwegssymptomen derzeit zu Hause bleiben sollen. Unter dem Hashtag #wirbleibenzuhause wirbt die Bundesgesundheitsministerium für das generelle Vermeiden unnötiger Gänge und die Infektionsprävention durch vorübergehende Selbstisolation.
Zur weiteren Eindämmung müssen selbstverständlich zunächst einmal die bestehenden Fälle erkannt werden. Hierzu finden Labortestungen auf SARS-CoV-2 (Rachenabstrich) bei Verdachtsfällen (Person hatte Kontakt zu einem bestätigten Fall oder war innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI genannten Risikogebiet und weist Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot auf) statt. Unabhängig vom Ergebnis muss der Verdachtsfall innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden (Name und Kontaktdaten).
Laut einem Twitter-Beitrag der KBV seien seit dem in vertragsärztlichen Laboratorien 410.000 Tests durchgeführt worden (Stand 23.03.2020). Einige Praxen testen selbst, einige schicken hierfür die betroffenen Personen ins Infektionsschutzzentrum oder Testzentren. Hier zeigen sich erste strukturelle Probleme. Die Testzentren scheinen nicht genügend medizinische Kapazitäten zu haben, einige Praxen schränken ihre Testungen ein (Stand 23.03.2020).
Falls eine Quarantäne erforderlich sein sollte, ordnet das örtliche Gesundheitsamt diese an. Das ist ein Verwaltungsakt, der „Absonderung“ genannt wird. Normalerweise ergeht der Bescheid schriftlich, kann je nach Dringlichkeit aber auch vorerst mündlich verbindlich werden und wird dann schriftlich nachgereicht.
Zur Behandlung werden derzeit vorbereitende Maßnahmen getroffen, z. B. sollen Kliniken planbare Operationen und Eingriffe zu verschieben, um Kapazitäten für Corona-Fälle vorzuhalten. Reinhard Busse, Leiter des Fachgebiets Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin und Co-Direktor des European Observatory on Health Systems and Policies gibt in einer Hochrechnung an, dass nach derzeitigem Stand die Intensivbetten für die entsprechenden Corona-Fälle ausreichen würden. Er fordere jedoch, dass über den Personalschlüssel nachgedacht werden müsse. Die Politik reagierte schon vorsorglich und flexibilisierte die Mindestvorgaben des Pflegepersonalschlüssels, um das Pflegepersonal dort einzusetzen, wo es gebraucht werde. Laut der BPtK hätten Psychiatrische Krankenhäuser außerdem ihre Ambulanzen und Tageskliniken geschlossen, um Infektionen zu vermeiden.

Julia Zick & Jan Frederichs, Stand 26.03.2020