Corona Soforthilfe der Bundesregierung
Am 25.03.2020 verabschiedete die Bundesregierung ein Corona-Soforthilfeprogramm (Link 1). Freiberufler (Psychotherapiepraxen falle darunter - auch ohne Angestellte) können hier z.B. als Einzelpraxis über 3 Monate verteilt 9 tsd Euro Soforthilfe bei Liquiditätsmängel beantragen (Link 2). Bitte prüfen Sie Ihre Liquidität für die Folgemonate und denken Sie voraus.
Link 1 und Link 2
dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/181/1918105.pdf
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Länderbezogene Soforthilfen
Auch verschiedene Landesregierungen bieten Soforthilfeprogramme. Bitte informieren Sie sich; z.B. Bayern (Link 4), Baden Württemberg (Link 1), Mecklenburg-Vorpommern (Link 2) und Thüringen (Link 3)
Link 1 bis Link 4
wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Kurzarbeitergeld
Haben Sie Praxisangestellte und Umsatzeinbußen durch Corona, ist es ggf. sinnvoll möglichst bald Kurzarbeitergeld (Link 1) für diese anzuzeigen. Arbeiten Angestellte nachweislich nur noch z.B. 50 %, werden die “fehlenden” 50 % Lohnfortzahlungen/Sozialabgaben über max. 12 Monate staatlich finanziert. Noch nicht genommener Urlaubs-anspruch aus dem Vorjahr muss erst genommen werden. Angestellte müssen coronabedingte Terminabsagen genau dokumentieren; die BfA verlangt nachgewiesene Verdienstausfälle. Kurzarbeit muss angekündigt und arbeitsvertraglich vereinbart werden. Hier eine Übersicht (Link 2).
Link 1 und Link 2
www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html
www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf
Für den VPP Vorstand, Susanne Berwanger