Der VPP im BDP begrüßt ausdrücklich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Sitzung am 19. Juli beschlossen hat, den von ihm selbst eingeführten Demografiefaktor zur Ermittlung des Versorgungsbedarfes außer Kraft zu setzen. Dieser sogenannte Demografiefaktor, der von einer statistischen Zunahme des Bedarfes einer immer älter werdenden Gesellschaft ausgeht, hätte vor allem den Versorgungsbedarf an Psychotherapie nicht adäquat abgebildet. Denn bislang nehmen – das ist auch historisch begründet – weniger ältere Menschen psychotherapeutische Versorgung n Anspruch, sodass der tatsächliche Versorgungsbedarf durch die Einführung dieses Faktors nicht abgebildet würde. Zudem sind auch weitere Bedarfe durch die Einführung des Demografiefaktors nicht angemessen abzubilden. Eine erhebliche Verteuerung des Versorgungsbedarfes ist statistisch weniger dem durchschnittlichen Älterwerden geschuldet als vielmehr den immer teureren Versorgungsleistungen in den letzten sechs Monaten vor dem Ableben – unabhängig vom Alter, in dem der Tod eintritt.
Der VPP im BDP fordert den G-BA auf, diese Erkenntnisse aus den Defiziten des Demografiefaktors schnell in die konsequente Umsetzung seiner Bedarfsplanung umzusetzen und dazu gehört vor allem auch eine genaue Analyse des Bedarfs an einzelnen Versorgungsleistungen auch an denen der psychotherapeutischen Versorgung.
Uschi Gersch
Stellv. Bundesvorsitzende