Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Ausbildung nur mit Master

Um die Qualität der Psychotherapeutenausbildung zu sichern, sollte deren Zugangsvoraussetzung ein Master-Abschluss sein. Eine entsprechende bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einer aktuellen Stellungnahme.

Zugangsvoraussetzung nicht einheitlich
Die Einführung der Bachelor- und Master-Abschlüsse im Zuge der europäischen Studienreform (Bologna-Reform) hat nicht nur die deutsche Hochschullandschaft verändert. Auch ist an vielen Stellen noch unklar, welche Berufschancen und Weiterbildungsmöglichkeiten mit welchem Abschluss verbunden sein sollen. So auch im Bereich der Psychotherapeutenausbildung: Da der Text des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Hinblick auf die veränderte Hochschullandschaft bislang nicht angepasst wurde, entstehen bei dessen Interpretation Unklarheiten. Entsprechend lassen heute einige Bundesländer nicht mehr nur Diplom- und Magisterabsolventen, sondern auch Bachelorabsolventen zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu.

Wissenschaftliches Mindestniveau
Diese Aufweichung der Zugangsvoraussetzungen gefährde allerdings, der BPtK zufolge, die Grundlagen des psychotherapeutischen Heilberufs. Jeder Ausbildungskandidat müsse über das wissenschaftliche Niveau verfügen, das für die Versorgung von Patienten durch einen eigenverantwortlichen akademischen Heilberuf notwendig sei. Dies gelte auch und besonders für die Behandlung der besonders schützenswerten Kinder und Jugendlichen. Eine Absenkung des Niveaus der Psychotherapeutenausbildung in einzelnen Ländern sei weder fachlich noch rechtlich zu begründen.

Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift
Entsprechend fordert die BPtK – im Einklang mit den Beschlüssen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) im November – nun als ersten Schritt der im Koalitionsvertrag vereinbarten umfassenden Reform des PsychThG eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift: Bis zur Umsetzung der Reform müsse der Master- bzw. der Diplom-Abschluss Mindestvoraussetzung für die postgradualen Psychotherapeutenausbildungen, auch im Bereich der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, sein.

Längst überfällige Forderung
Der VPP im BDP begrüßt die Stellungnahme der BPtK. Schon seit Langem spricht er sich für bundesweit einheitliche Ausbildungsvoraussetzungen aus und forderte in seinen Stellungnahmen eine faire Übergangsregelung der Anerkennungspraxis im Sinne einer länderübergreifenden Abstimmung über Inhalte und Dauer der dem Gesetz zugrunde liegenden Studiengänge.