Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Konzeptpapier zur Reform des Psychotherapeutengesetzes

Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) beauftragte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), mit der Politik in Verhandlungen über eine grundlegende Umstrukturierung der Psychotherapieausbildung im Zuge der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) zu treten. Den Kern des Beschlusses bildet die Einführung der Direktausbildung, also eines Approbationsstudiums der Psychotherapie mit nachfolgender Weiterbildung. Obwohl der VPP im BDP weiterhin eine reformierte postgraduale Aus- bzw. Weiterbildung als die beste Lösung erachtet, erarbeitete er eine eigene Konzeptualisierung zu den Eckpunkten des DPT-Beschlusses: Denn nur so lässt sich die Position des VPP im BDP im Reformprozess abbilden, sollten die maßgeblichen politischen Gremien den Beschluss in seinen wesentlichen Zügen umsetzen wollen.

Anpassung der Hochschulstrukturen

Grundlage der Reform müsse, dem Konzept des VPP zufolge, eine Anpassung von Hochschul- und Weiterbildungsstrukturen sein: Notwendig sei neben Strukturen zur Vermittlung psychologischen Grundlagenwissens auch die Etablierung von approbierten Psychotherapeuten und Vertretern aller wissenschaftlich begründeten Psychotherapieverfahren an den Universitäten – um eine ausreichend praxisorientierte Ausbildung zu gewährleisten.

Ausbildungsabschnitte

Im Konzept des VPP besteht das Hochschulstudium bzw. die Qualifizierungsphase I aus insgesamt drei Ausbildungsabschnitten mit einem entsprechend dreigeteilten Staatsexamen. Die ersten beiden Ausbildungsabschnitte bestehen aus einem Grund- und einem Hauptstudium mit einer Länge von jeweils fünf Semestern, wobei im Hauptstudium zusätzlich studienbegleitende Praktika in der stationären und ambulanten Versorgung in einem Umfang von insgesamt vier Monaten absolviert werden müssen. Anschließend folgt eine acht bzw. zwölfmonatige praktische Tätigkeit, in der erlernte theoretische und praktische Fähigkeiten vertieft werden. Nach erfolgreichem Abschluss aller drei Staatsexamensprüfungen kann die Approbation beantragt werden.
Die anschließende Weiterbildung bzw. Qualifizierungsphase II besteht in einer – angemessen honorierten – beruflichen Assistenz-Psychotherapeuten-Tätigkeit von 48 Monaten in Vollzeit im Bereich der stationären, teilstationären, ambulanten und komplementären Versorgung, die von theoretischen Seminaren und Selbsterfahrungselementen begleitet wird.

Sofortige Maßnahmen

In seinem Konzeptpapier formuliert der VPP zusätzlich die Anforderungen an Kooperationseinrichtungen sowie für Übergangsregelungen und die Durchlässigkeit gegenüber anderen Studiengängen. Zudem wird betont, dass, weil die Umsetzung einer umfassenden Reform einige Jahre in Anspruch nehmen wird, die gravierendsten Probleme der heutigen Psychotherapieausbildung, wie etwa die ungeklärten Zugangsvoraussetzungen und die unangemessene Vergütung der praktischen Tätigkeit, sofort energisch angegangen werden müssen.