Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Resolution: Ausbildungsreform jetzt!

Resolution verabschiedet von der Vertreterversammlung des VPP am 22.09.2012

- Der VPP fordert eine klare Vergütungsregelung für die PsychotherapeutInnen in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit entsprechend ihrem Grundberuf. Es ist nicht hinnehmbar, dass PsychotherapeutInnen in Ausbildung Versorgung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken übernehmen, für die sie keine oder nur minimale Honorierung erhalten.

- Der VPP fordert den Master als Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung. Die Absicherung des wissenschaftlichen Standards ist für die PsychotherapeutInnen unabdingbar wichtig. Derzeit sind die Zugangsvoraussetzungen unklar, da im PsychThG von 1999 nur von einem Hochschulabschluss die Rede ist. Das war damals eindeutig das Diplom. Da sich das durch die Bologna-Reform grundlegend geändert hat, ist hier dringend eine Klarstellung erforderlich, bevor weiter unterschiedliche Auslegungen dieser Vorschrift in den Bundesländern erfolgen.
Für die Beseitigung dieser zwei wichtigsten und dringendsten Missstände bedarf es einer Gesetzesänderung. Der VPP fordert Gesundheitsminister Daniel Bahr auf, diese noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.