Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Stellungnahme zum Beschluss des Bundestages: "PsychThGAusbRefG bringt Verbesserung mit viel Luft nach oben"

Am 26.09.2019 hat der Bundestag das Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetz (PsychThG­Ausb­RefG) beschlossen. Das Gesetz führt zwar zu einer gewissen Verbesserung für die zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung, bleibt aber hinter unseren Erwartungen an gute Ausbildungsbedingungen deutlich zurück. Im „Omnibus-Teil“ des Gesetzes hielt der Gesetzgeber außerdem eine Reihe Neuerungen und auch Überraschungen für den Berufsstand bereit.

 

Situation der PiA während des Übergangs

Anlass für die Reform und für zahlreiche Proteste in den letzten Jahren waren die prekären Ausbildungsbedingungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA). Sie sollen nun während der praktischen Tätigkeit 1000€ pro Monat bekommen. So erfreulich es ist, dass sie überhaupt berücksichtigt wurden, gehen damit jedoch keine Klärung des sozialrechtlichen Status und damit auch keine Regelungen für Urlaub, Krankheit, usw. einher. Außerdem entsprechen 1000€ brutto nicht unserer Vorstellung für eine angemessene Bezahlung von Menschen, die bereits einen akademischen Abschluss haben. Und diese Regelung wird noch tausende PiA betreffen.

 

Finanzierung der Weiterbildung

In der Klinikzeit verbessert sich die Situation der zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) deutlich. Basierend auf der Heilkundeerlaubnis werden sie analog der ärztlichen Ausbildung sozialversicherungspflichtig und mit ange­mes­sener Vergütung in den Kliniken angestellt. Vorausgesetzt, dass es am Ende genug Kliniken gibt, die PiW unter diesen Bedingungen anstellen, ist das ein echter Erfolg. Allerdings ist die Fi­nan­zierungsfrage für die ambulante Weiterbildung nicht geklärt worden: die Institute müssen ihre PiW zwar nun anstellen, die Einkünfte über die Institutsermächtigung reichen aber bei weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken und ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Der Vorschlag einen Förderfonds zu errichten, wurde von der Politik abgeschmettert.

 

Approbationsordnung fehlt noch

Eine große Sorge des Verbandes war, dass die Psychologie als Basis für die Psychotherapie erhalten bleibt. Dies ist mit dem neuen Gesetz voraussichtlich möglich, welches einen polyvalenten Bachelor vorsieht. Allerdings bleibt vieles aufgrund der noch fehlenden Approbationsordnung offen, die Abgeordneten haben letztlich über eine „Katze im Sack“ abgestimmt. Auch für die Entwicklung der Musterweiterbildungsordnung ist die Appro­bationsordnung notwendig, um sinnvolle Übergänge zwischen Studium und Weiter­bildung zu schaffen.

 

Tätigkeitsbereiche und Befugnisse

Die Definition, was Psychotherapie ist, ist breiter geworden. Neben der heilkundlichen Psycho­therapie wurde sie u.a. um Präventions- und Rehapsychologie erweitert. Diese Arbeits­gebiete sind jedoch nicht unter einen Approbationsvorbehalt gestellt worden. Zukünftige Psycho­therapeutinnen und Psychotherapeuten werden hier neben anderen Berufsgruppen tätig werden. Bereits Approbierte erhalten dabei die gleichen Rechte und Pflichten, wie die zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Bisherige Befugnisse werden um die Verordnung von Ergotherapie und psychiatrischer Krankenpflege erweitert. Dies sind sehr begrüßenswerte Aspekte.

 

Das Omnibusgesetz bringt weitreichende Änderungen

zur Eindämmung der Langzeittherapie ist scharf zu kritisieren, da dies nichts mehr mit der geforderten leitliniengerechten Behandlung zu tun hat!

Ein vermeintliches Zugeständnis an die ambulant tätige Psychotherapeutenschaft sollte wohl auch der Wegfall des Gutachterverfahrens sein. Alternativ sollte der G-BA ein Verfahren zur Qualitätssicherung festlegen. In dieser Woche hat der G-BA eine Richtlinie zur Sicherung der Qualität im Rahmen ambulanter Behandlungen veröffentlicht: Auch Psychotherapiepraxen werden nun stichprobenartig hinsichtlich der Qualität von den Kassenärztlichen Vereinigungen überprüft. Sie waren zuvor - auch mit Bezugnahme auf das Gutachterverfahren von diesen Kontrollen verschont.

 

Regulation und berufsgruppenübergreifende Koordinierung

Für schwer psychisch Kranke soll eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung erarbeitet werden. Der G-BA soll dazu eine eigene Leitlinie entwickeln, bei welcher die Psychotherapie eine größere Rolle spielt. Die ist zu begrüßen. Allerdings zeigt sich hier durch einen Zusatz auch das Regulierungsbedürfnis des Gesund­heitsministers: Der Behandlungsbedarf soll „diagnoseorientiert“ konkretisiert werden. Hier sind wieder Regulationen wie vorgegebene Stundenkontingente bei bestimmten Diagnosen denkbar. Deshalb stellen wir dies weiterhin kritisch in Frage. Auch die Möglichkeit, den Übergang zwischen stationärer und ambulanter Behandlung besser zu gestalten, in dem probatorische Sitzungen nun bereits in der Klinik abgehalten werden können, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass vielerorts lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz bestehen – und die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wohl kaum Zeit haben werden, für solche Termine in die Kliniken zu fahren.

 

Für den VPP

Dipl.-Psych. Dr. Johanna Thünker     

(Vorsitzende VPP)