Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen sind vom
1. November 2022 bis zum 16. November 2022 alle aufgerufen, an der Wahl zur Vertreter
versammlung
teilzunehmen.
Fünf Vertretersitze der 50-köpfigen
Vertreterversammlung der KV Niedersachsen sind an psychologische
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu vergeben. Die Vertretungen werden
für die kommenden sechs Jahre (2023 bis 2028) gewählt.
Wahlzeitraum:
1.11. bis 16.11.2022
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e. V.) und seine Fachsektion für Approbierte, VPP, treten mit „Wahlvorschlag 5 – VersorgungVerbessern – QualitätSichern“
an. Stärken Sie unsere Position, indem Sie Ihr Listenkreuz an Wahlvorschlag 5 vergeben.
So erhöhen Sie unsere Chancen maßgeblich, eine Vertretung in die KV Niedersachsen senden zu können.
Unser Team für Niedersachsen
Dipl.-Psych. Claudia Rockstroh
Prof. Dr. Georg Franzen (Vorsitzender der Regionalvertretung VPP Niedersachsen)
Dipl.-Psych. Alexander Weiser
Dr. Dipl.-Psych. Ieva Reinersmann
Sarah Fricke, M.Sc
Berufspolitische Anliegen
Die 17 bundesweiten, regionalen Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) sind öffentlich-rechtliche Gremien der Selbstverwaltung. Ihre
Aufgaben ist die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und
psychotherapeutischen Versorgung. Sie gestalten die Verteilung der Kassensitze
oder die Ermöglichung von Sonderzulassungen mit, verhandeln mit den Krankassen über
„Honorartöpfe“, legen Regularien fest, z. B. zur Vergabe von
Terminen/Therapieplätzen über die Terminservicestelle (TSS) und positionieren
sich zu wichtigen Themen wie z. B. der Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur (TI) und des Datenschutzes bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA).
Die Vertreterversammlungen der KVen wählen ihre Vorstände und auch Mitglieder für
wichtige Ausschüsse, wie z. B. den „Beratenden Fachausschuss Psychotherapie“ oder
den Zulassungsausschuss. Sie haben großen Einfluss auf die tägliche Arbeit in
einer psychotherapeutischen Praxis als auch im Rahmen von Anstellungen z. B. in
MVZs.
Die beratenden Fachausschüsse treffen sich in der Regel viermal im Jahr und besprechen alle wichtigen Themen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen. Sie sind keine Beschlussgremien, sondern haben lediglich beratende Funktion. Sie veröffentlichen auch nichts nach außen, sondern sind nur intern tätig, erarbeiten Resolutionen oder Stellungnahmen gegenüber dem KV- oder dem KBV-Vorstand. Die Vorstände der KVen oder der KBV sind bei den Sitzungen anwesend, außerdem diverse Fachreferent:innen aus der Selbstverwaltung.