Das ZI führt z.Zt. wieder eine Studie zur Erhebung der Praxiskosten an
einer Stichprobe durch.
Das dabei erhobene Datenmaterial wird von der KBV mit herangezogen werden bei
zukünftig anstehenden honorarpolitischen Überlegungen und Entscheidungen,
z.B. zum Mindestpunktwert für psychotherapeutische Leistungen oder auch
zur Überprüfung der Bewertungen im neuen EBM 2000plus.
Daher sind wir der Ansicht, dass es außerordentlich wichtig ist, dass
das ZI korrekte Daten über die Praxen von PsychotherapeutInnen erhält,
und haben uns entschlossen, diejenigen KollegInnen, die jetzt von ihrer KV angeschrieben
worden sind, auf wichtige Aspekte hinzuweisen, damit nicht zu schnell zu niedrige
Praxiskosten angegeben werden.
Anbei eine Info des BVVP dazu, die wir hilfreich finden und Sie bitten,
diese zu beachten. Bei Fragen können Sie sich gerne an den VPP-Bundesvorstand
wenden.
Eva Schweitzer-Köhn
20.10.2005