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Ein Systemwechsel ist nötig!

Zur Reform der Ausbildung in Psychotherapie

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen der Ausbildung zum Psychotherapeuten bedeuten eine hohe, für viele Teilnehmer an der Ausbildung kaum noch erträgliche Belastung. Im Folgenden seien nur die zwei Kernpunkte aus einer langen Liste von Missständen aufgeführt.
Dies ist einerseits die fehlende Stringenz in der Ausbildung: Sie ist bei den Psychologischen Psychotherapeuten einfach auf das Diplom "draufgesetzt", ohne zu berücksichtigen, welche Ausbildungsinhalte im Studium bereits vermittelt worden sind und welche beruflichen Vorerfahrungen ein Psychotherapeut in Ausbildung (PiA) bereits erworben hat. Viele der PiAs beginnen ihre Ausbildung zum Psychotherapeuten, nachdem sie bereits einige Jahre als Diplom-Psychologen tätig waren und sowohl über eine umfangreiche Ausbildung in klinischer Psychologie als auch über entsprechende Berufserfahrungen verfügen. Dies alles wird aber in der Ausbildung zum Psychotherapeuten nicht anerkannt. Unser Gesundheitssystem basiert auf dem Facharztstandard1. Grundlage dafür ist – etwas verkürzt ausgedrückt - nicht das subjektive Fachwissen des einzelnen Arztes oder Psychotherapeuten, sondern der im Rahmen einer Aus- bzw. Weiterbildung erworbene Nachweis darüber. Wenn ein PiA also bereits im Rahmen seines Studiums oder während seiner Berufstätigkeit viel Fachwissen erworben hat, dann muss er in seiner Ausbildung zum Psychotherapeuten vielfältige Wiederholungen erdulden, die ihm wenig Nutzen bringen. Für die PiAs, die es betrifft, ist dies nicht nur ärgerlich oder gar kränkend, sondern es kostet ihr Geld, da sie für diese Wiederholungen in der Ausbildung auch noch bezahlen müssen, und es kostet ihre Zeit, die sie in den Seminaren verbringen müssen. Es fehlt bisher ein zusammen hängendes Kurrikulum vom Beginn des Studiums in Psychologie bis zum Ende der Ausbildung als Psychotherapeut, ähnlich wie es in der medizinischen Aus- und Weiterbildung definiert ist. Dies schafft in der konkreten Praxis unhaltbare Zustände.

Ein weiterer sehr wesentlicher Kritikpunkt ist das "Psychiatriejahr". Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Psychotherapeuten in Ausbildung mindestens ein Jahr in einer psychiatrischen Einrichtung tätig sein müssen. Nicht geregelt sind jedoch:

Dies hat inzwischen zu einem Wildwuchs geführt, in dem offenbar alles möglich ist. Die besten Bedingungen haben sicherlich die Diplom-Psychologen, die mit einem entsprechenden Arbeitsvertrag in einer psychiatrischen Klinik angestellt sind. Sie können im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit in der Klinik das "Psychiatriejahr" absolvieren und dabei genau die Erfahrungen sammeln, die sie für ihre Ausbildung benötigen. Dies wird von einigen Prüfungsämtern anerkannt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Tätigkeit unter Anleitung erfolgt und dabei die geforderten Fälle behandelt wurden.
In anderen Regionen gehen die Prüfungsämter davon aus, dass eine vergütete Tätigkeit nicht den Anfordernissen der Ausbildung in Psychotherapie entspricht und verweigern ihre Anerkennung. In diesen Fällen müssen Diplom-Psychologen tatsächlich ihre Stelle kündigen, um als PiA in derselben Klinik unentgeltlich die praktische Tätigkeit ausüben zu können. Das ist unfassbar. Nach einer Untersuchung von Busche2 absolvieren etwa 57 % der PiAs ihre praktische Tätigkeit ohne jede Vergütung und müssen unterhalb des Existenzminimums leben. Auch das ist unfassbar.

PiAs, die ihre praktische Tätigkeit absolvieren wollen, bekommen von den Kliniken sehr unterschiedliche Angebote.

PiAs beugen sich diesen unhaltbaren Bedingungen, weil sonst ihre Ausbildung gefährdet wäre. Manche Bedingungen lassen sich zu Recht als Ausbeutung beschreiben. In keinem anderen Beruf ist der Nachwuchs solchen Repressalien ausgesetzt.

Lösungsversuche

Tarifrechtliche Einsstufung der PiAs
Der BDP hat dieses Problem früh erkannt und nach Lösungen gesucht. Aus einem eher gewerkschaftlichen Verständnis mit Blickrichtung auf das Tarifrecht entwickelte sich die Forderung, Diplom-Psychologen während des Psychiatriejahres nach ihrem Herkunftsberuf zu vergüten und sie dementsprechend heute nach dem TVöD in die Anfangsstufe der Gehaltsgruppe 13 einzustufen mit einem Gehalt von etwa 2800 €.
Diese Forderung ist in den oben beschriebenen Fällen bereits umgesetzt wo die reguläre Tätigkeit eines Diplom-Psychologen als praktische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung anerkannt wird. Dieses Modell wäre als Forderung prinzipiell zu unterstützen, wenn dabei auch die Konsequenzen mit bedacht werden, die sich aus einer solchen Lösung ergeben. Diese Konsequenzen sind z.B. folgende:

Forderung aus der Berufsordnung
Bei der jetzigen Diskussion um den Entwurf einer Musterberufsordnung wurde u.a. vorgeschlagen, das Finanzierungsproblem der PiA während der praktischen Tätigkeit mit aufzunehmen und in Anlehnung an die Berufsordnung der Ärzte folgenden Punkt einzufügen: "Es ist berufsunwürdig, eine Kollegin oder Kollegen aus ihrer oder seiner Behandlungstätigkeit oder als Mitbewerberin oder Mitbewerber um eine berufliche Tätigkeit durch unlautere Handlungen zu verdrängen. Es ist ebenso berufsunwürdig, in unlauterer Weise eine Kollegin oder einen Kollegen ohne angemessene Vergütung oder unentgeltlich zu beschäftigen oder eine solche Beschäftigung zu bewirken oder zu dulden. Dies gilt auch für PiA."
Die Aufnahme eines solchen Punktes unter Einbeziehung der PiA wurde allgemein nicht befürwortet. Die Konsequenz wäre gewesen, dass ein Psychotherapeut in einer Klinik einen PiA nicht mehr hätte anleiten dürfen, wenn der PiA für seine Tätigkeit nicht vergütet worden wäre. Unter den gegebenen Verhältnissen wären damit über die Hälfte aller PiA-Stellen in den Kliniken entfallen, wäre die Ausbildung zum Psychotherapeuten zusammen gebrochen. Wir würden uns damit langfristig aus der psychotherapeutischen Versorgung verabschieden. Dies erscheint nicht als ein sinnvoller Weg, das finanzielle Problem des Psychiatriejahres zu lösen.

Die Chance nutzen: Ein Systemwechsel

Die Bemühungen des BDP, für die PiA bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu erreichen, haben bisher keine Früchte getragen. Bei genauer betrachtung zeigt sich, dass die Forderung nach einer tariflichen Eingruppierung der PiA bezogen auf das Psychatriejahr zu kurzsichtig formuliert ist. So sehr man es sich auch wünschen mag, eine Realisierung dieser Forderung ist aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlich. So kann es nicht gehen. So wie es jetzt ist, kann es aber auch nicht bleiben.

Die Lösung kann nur darin bestehen, die gesamte Ausbildung zum Psychotherapeuten auf den Prüfstand zu stellen und die vielfältigen Widersprüche und Missstände aufzulö-sen. Dabei entsteht die Idee, das Psychiatriejahr generell abzuschaffen und auf neue Weise in die Ausbildung zum Psychotherapeuten zu integrieren. Möglich wäre dies mit einem generellen Wechsel des Systems: Weg von einer Postgraduierten-Ausbildung hin zu einer universitären Ausbildung in Psychotherapie. Die Änderung der Studienordnun-gen im Zusammenhang einheitlicher Regelungen auf europäischer Ebene im Rahmen des Bologna-Prozesses bietet dafür eine Chance.
Im Zuge dieser bis 2010 geplanten Umgestaltung des Studiums wird "der Diplom-Psychologe", der alle Bereiche psychologischer Tätigkeit umfasst, langfristig zu einem Auslaufmodell. Spezialisierung ist angesagt. Im vorgesehenen zweistufigen Studiensystem mit einem Bachelor- und einem Master-Abschluss ist der Bachelor bereits berufsqualifizierend.
Vorstellbar wäre, einen universitären Studiengang mit Abschluss Master Psychotherapie zu entwickeln, in dem die wesentlichen Inhalte der jetzigen theoretischen Ausbildung in Psychotherapie integriert sind. Eingangsvoraussetzung für diesen Studiengang sollte ein abgeschlossenes Studium der Psychologie mit Bachelor- und Master-Titel sein. Der Master sollte im Vertiefungsfach Klinische Psychologie erworben sein. Der VPP sieht die Verbindung einer hochwertigen theoretischen Ausbildung mit dem praktischen Teil der Weiterbildung als sinnvolle und notwendige Struktur an.
Dies wird ähnlich von der Ärzteschaft hinsichtlich der Ausbildung der Ärzte gefordert. Der Erwerb eines universitären Titels in der Weiterbildung stellt eine zusätzliche bereicherung dar.

Die gegenwärtige Ausbildung zum Psychotherapeuten schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die verbunden ist mit der Approbation als der Berechtigung, die Heilkunde auszuüben. Vorstellbar wäre, dass diese Staatsprüfung in zwei Abschnitten erfolgt. Dies könnte im einzelnen so aussehen:

Für längere Zeit (bis die Umsetzung des Bologna-Beschlusses abgeschlossen ist und bis die Universitäten die notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben, um die Ausbildung in Psychotherapie anbieten zu können) werden beide, die herkömmliche, die es zu novellieren gilt, sowie die völlig andersgeartete oben skizzierte Weiterbildungsvariante parallel existieren.

Hans-Werner Stecker
Mitglied im Vorstand des VPP im BDP

  1. siehe z.B. unter www.vertragsarztrecht.net/behandlungsfehler/50122295a8115ff04.html
  2. Wiebke Busche, Mike Mösko, Thomas Kliche, Kerstin Zander und Uwe Koch: Struktur- und Prozessqualität der "Praktischen Tätigkeit" in der psychotherapeutischen Ausbildung – eine Akteurs- und Betroffenenbefragung, Vortrag auf dem Deutschen Psychologentag, Potsdamm, 2005
  3. siehe Birgit Zimmermann: "Entscheidung zwischen Herz und Portemonnaie. Der steinige Weg zur Psychologischen Psychotherapeutin." Report Psychologie 11-12/2005
  4. siehe ausführlich die Texte zur Agenda für stationäre Psychotherapie unter www.hwstecker.de/Gesetze/Angestellte/ oder in den Seiten des VPP unter www.bdp-vpp.de/meldungen/angestellte/
  5. § 51 Eingruppierung der Ärztinnen und Ärzte
    1. Ärztinnen und Ärzte sind mit folgender besonderer Stufenzuordnung wie folgt eingruppiert:
      1. Entgeltgruppe 14 Stufe 1:
        Ärztinnen und Ärzte ohne Berufserfahrung mit entsprechender Tätigkeit
      2. Entgeltgruppe 14 Stufe 2:
        Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Tätigkeit nach einjähriger Berufserfahrung
      3. Entgeltgruppe 14 Stufe 3 1:
        Fachärztinnen und Fachärzte mit entsprechender Tätigkeit

7.12.2005

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