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Bundesrat will Änderungen am Vertragsarztrecht

Der Bundesrat hat in mehreren Punkten Änderungen am geplanten Gesetz für ein neues Vertragsarztrecht gefordert.

Besonders problematisch erscheint uns folgende Änderung: Um die berufliche Tätigkeit von Vertragsärzten zu flexibilisieren, spricht sich der Bundesrat statt einer Vollzulassung auch für eine Teilzulassung aus. Künftig soll der Zulassungsausschuss die Möglichkeit erhalten, "die Zulassung nur hälftig ruhen zu lassen oder hälftig zu entziehen". Dies soll es dem Ausschuss erlauben, "angemessener auf die vom Vertragsarzt persönlich wahrgenommenen Umfang der Versorgung zu reagieren".

Gegen diese Änderung wendet sich der GKII in einer Stellungnahme an das BMG und den Gesundheitsausschuss des Bundestages und fordert stattdessen verbesserte Bedingungen für das Job-Sharing, auch eine alte Forderung des VPP, die bereits in der Stellungnahme des VPP zum Referentenentwurf des VÄG gestellt wurde. Begründung: Es erscheint dem GKII problematisch, den "vollen Versorgungsauftrag" zu definieren, aus dem dann ein "hälftiger Versorgungsauftrag" abgeleitet werden könnte. Einzig sinnvoll ist die Definition des BSG, dass man neben einer vollen Zulassung eine max. 13stündige Nebentätigkeit z.B. in einem Angestelltenverhältnis ausüben darf. Bei einer hälftigen Zulassung sollte also eine max. 26stündige Nebentätigkeit erlaubt sein. Daraus lassen sich aber keine Stundenzahlen bezüglich der konkreten Praxisauslastung ableiten. Es könnte ungeheurer Druck auf BehandlerInnen entstehen, die z.B. aufgrund von Krankheit, Alter oder Kindererziehung ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Unter den bisherigen Bedingungen durch enge Fallzahl- bzw. Leistungszuwachsgrenzen kann dann oft kein hinreichend attraktives Jobsharing-Angebot für eine PraxispartnerIn mehr gemacht werden, da sich die Leistungsmenge des Praxisinhabers im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft bereits reduziert hat. Deshalb halten wir eine Änderung der Bedingungen des Job-Sharing an dieser Stelle für eine sinnvolle und praktikable Lösung und wenden uns entschieden gegen das vorgeschlagene Eingriffsrecht der Zulassungsausschüsse.

Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Bundesvorsitzende des VPP im BDP

8.8.2006

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