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FINANZtest-Vergleich: Privatversicherer bieten bei ambulanter Psychotherapie "deutlich schlechtere Leistungen als gesetzliche Kassen"

In einem umfangreichen Test der Zeitschrift FINANZtest, Ausgabe 12/2006, werden unter dem Titel „Patient Erster Klasse“ die Leistungen innerhalb von 344 Tarifen von rund 40 Privaten Krankenversicherungen miteinander und auch gegenüber der Gesetzlichen Krankeversicherung verglichen. Auszugsweise seien hier nur die Ergebnisse in Bezug auf die ambulante Psychotherapie dargestellt.

Einleitend heißt es: „Für Leistungen niedergelassener Ärzte, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten und alles, was diese den Patienten verschreiben, regelt der Ambulanttarif die Kostenerstattung. Ärzte können für die gleichen Untersuchungen und Behandlungen mehr Geld erhalten als bei Kassenpatienten. Das ist ein Grund dafür, warum Privatpatienten begehrt sind und sie oft bevorzugt Termine bekommen.“

Dennoch bieten viele Privatversicherer bei der ambulanten Psychotherapie „deutlich schlechtere Leistungen als die gesetzlichen Kassen“ schreibt FINANZtest. Kennzeichen dafür sind: „Oft kann der Patient nur 20 bis 30 Sitzungen im Jahr in Anspruch nehmen. Längere Behandlungen mit zwei oder drei Sitzungen pro Woche müsste er dann größtenteils aus eigener Tasche bezahlen. Zum Vergleich: Gesetzlich Krankenversicherte erhalten je nach Therapieverfahren bis zu 300 Sitzungen pro Behandlung.“

Zu den einzelnen Anbietern heißt es: „ Unter den Angeboten mit mindestens dem Qualitätsurteil „gut“ erstatten folgende Ambulanttarife für Angestellte und Selbständige Kosten für Psychotherapie bei Ärzten oder Therapeuten ohne eine Begrenzung der Sitzungszahl: Barmenia VC2, Hallesche NK2 und DBV-Winterthur 142/20. Bei Barmenia VC2 und Hallesche NK2 werden jedoch nur 80 Prozent der Kosten übernommen. Nicht ärztliche Therapeuten sind bei Hallesche NK2 und DBV-Winterthur 142/20 nur nach ausdrücklicher Genehmigung zugelassen.

In diesem Punkt haben sich die allermeisten Versicherungsgesellschaften an die gesetzlichen Kassen angeglichen: Sie zahlen auch für Behandlungen durch psychologische Psychotherapeuten, nicht nur für solche durch Ärzte. Nur die Alte Oldenburger, die LKH, die LVM, die Pax-Familienfürsrge, die universa und die Bayerische Beamtenkrankenkasse in ihrem Tarif 420 tun das nicht.“

17.1.2007

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