Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut einer Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer
eine Übergangsregelung zum Psychotherapeutengesetz (1999) für rechtswidrig
erklärt. Diese Regelung sah vor, dass Psychotherapeuten auch in überversorgten
Gebieten zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassen werden, wenn
sie in diesem Gebiet bereits zwischen Juni 1994 und Juni 1997 mindestens 250
Behandlungsstunden innerhalb von 12 Monaten erbracht hatten.
Nach Auffassung des EuGH verstößt diese Regelung gegen die Niederlassungsfreiheit
und diskriminiert ausländische Psychotherapeuten, die nach Deutschland
zogen, und deutsche Psychotherapeuten, die vorübergehend im EU-Ausland
praktizierten. Anlass für das EuGH-Urteil waren die Beschwerden zweier Österreicher
bei der Europäischen Kommission, die 1998 nach Deutschland zogen und deren
Tätigkeit in Österreich nicht berücksichtigt wurde.
Das überraschende Urteil dürfte jetzt deutsche Gerichte beschäftigen.
18.12.2007