Startseite
TwitterTwitter

Kontakt

Mitgliederservice

VPP-Mitglied werden

Honorarwiderspruch

Telematik

VPP Newsletter

Fortbildungen

Mediathek

Jobbörsen

Login für den Mitgliederbereich:

Mitgliedsnummer:

Passwort:
(Geburtsdatum TT.MM.JJJJ)

EuGH erklärt Übergangsregelung zur Kassenzulassung für rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat laut einer Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer eine Übergangsregelung zum Psychotherapeutengesetz (1999) für rechtswidrig erklärt. Diese Regelung sah vor, dass Psychotherapeuten auch in überversorgten Gebieten zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassen werden, wenn sie in diesem Gebiet bereits zwischen Juni 1994 und Juni 1997 mindestens 250 Behandlungsstunden innerhalb von 12 Monaten erbracht hatten.
Nach Auffassung des EuGH verstößt diese Regelung gegen die Niederlassungsfreiheit und diskriminiert ausländische Psychotherapeuten, die nach Deutschland zogen, und deutsche Psychotherapeuten, die vorübergehend im EU-Ausland praktizierten. Anlass für das EuGH-Urteil waren die Beschwerden zweier Österreicher bei der Europäischen Kommission, die 1998 nach Deutschland zogen und deren Tätigkeit in Österreich nicht berücksichtigt wurde.
Das überraschende Urteil dürfte jetzt deutsche Gerichte beschäftigen.

18.12.2007

IMPRESSUM | DATENSCHUTZ