Im Herbst 2007 hat der VPP bei den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nachgefragt, inwieweit die Gesellschaften die Bestimmungen zur Erstattung der Kosten psychotherapeutischer Behandlung nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst haben. Eine entsprechend aktualisierte Übersicht über Versicherungsbedingungen und Tarife ist nunmehr im VPP-Mitgliederbereich zu finden.
Zahlreiche Unternehmen erkennen Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ohne weiteres als erstattungsfähig an, wenn auch häufig mit einer Begrenzung (z.B. auf 20 bis 30 Sitzungen im Jahr). Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen selbstverständlich für Behandlungen durch psychologische Psychotherapeuten, nicht nur für solche durch Ärzte.
1.2.2008