Der VPP im BDP begrüßt, dass der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie
(WBP) die Neuropsychologische Therapie umfassender als bisher anerkannt hat:
In einer Ergänzung zum Gutachten des Beirats zur Neuropsychologischen Therapie
(v. 8. Juni 2000) bestätigte der WBP am 31. Januar 2008, dass die Neuropsychologische
Therapie „für den Anwendungsbereich „Hirnorganische Störungen“ bei
Erwachsenen als ein theoretisch und empirisch hinreichend fundiertes und damit
wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren anzusehen ist. Diese Beurteilung
beruhte auf Studien zur Wirksamkeit der Neuropsychologischen Therapie im Sinne
einer Funktionstherapie; Wirksamkeitsbelege für Kompensationstherapien
oder Integrative Therapien lagen nicht vor.
Auf der Grundlage der Bewertung von neu vorgelegten Studien sowie auf der Basis
einer Anhörung der Fachvertreter am 17.10.2005 ist die Einschränkung
der Wirksamkeitsbelege lediglich auf Funktionstrainings nicht mehr berechtigt.
Es liegen ausreichende Wirksamkeitsbelege für die neuropsychologische Therapie
bei der Diagnosegruppe F0 nach ICD-10 (Organische, einschließlich symptomatische
psychische Störungen) vor. Der Wissenschaftliche Beirat bestätigt damit,
dass die Neuropsychologische Therapie für den Anwendungsbereich 12 (Hirnorganische
Störungen) insgesamt als wissenschaftlich anerkannt gelten kann.
Entsprechend der Verfahrensregeln des Wissenschaftlichen Beirats vom 22.11.2007
(Abschnitt I.1) ist die Neuropsychologische Therapie damit eine wissenschaftlich
anerkannte Psychotherapiemethode. Da jedoch nur für einen Anwendungsbereich
eine Indikation besteht, kann sie nicht als Psychotherapieverfahren für
die vertiefte Ausbildung entsprechend § 1 (1) der PsychThG-APrV empfohlen
werden.“
27.2.2008