Die Website, der Internetauftritt bzw. die Internetpräsenz der eigenen Praxis, muss verschiedenen Rechtsansprüchen gerecht werden. Der eine oder andere Betreiber einer eigenen Website hat dies schon bitter erfahren müssen, wenn er eine Abmahnung von Konkurrenten oder deren Verbände usw. erhalten hat. Nicht nur dass er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen musste, er musste häufig auch noch die Anwaltskosten bezahlen. Die Anwaltskosten werden auch nicht wie im Urheberrecht zukünftig bei unerheblichen Fällen auf 100 € beschränkt, so dass es ratsam ist, sich gar nicht erst angreifbar zu machen und ggf. die website zu aktualisieren.
Jan Frederichs, BDP-Rechtsberatung, hat eine detaillierte Übersicht zusammengestellt, was Psychotherapeuten - insbesondere auf der Grundlage des Telemediengesetzes - bei Erstellung ihrer Website bzw. bei den Angaben im Impressum beachten müssen. Dieser Überblick kann im Mitgliederbereich eingesehen werden.
1.9.2008