Angestellte: Psychotherapeutisches Arbeiten in der Psychiatrie erschwert - Kassenzugelassene: Honorarsituation 2009 und 2010
Unter Leitung von VPP-Bundesvorsitzendem Heinrich Bertram fand am 13./14. September die turnusgemäße Tagung der VertreterInnenversammlung des VPP im BDP in Berlin statt.
Arbeitsfelder für Freie PsychotherapeutInnen erschließen
Auf Antrag der Vorsitzenden der Landesfachverbände Hamburg, Christel
Kock, und Niedersachsen, Heiner Hellmann, haben sich die VertreterInnen mit
der Situation der Freien Niedergelassenen PsychotherapeutInnen befasst, die
außerhalb der KV-Vertragsbehandlung niedergelassen in Praxen tätig
sind. In diesem Rahmen wurde der Auftrag des entsprechenden Vorstandsressorts,
vertreten durch Vorstandsmitglied Michael Wetzstein, näher definiert:
der VPP im BDP setzt sich dafür ein, Arbeitsfelder für Psychologische
PsychotherapeutInnen außerhalb des Kollektivvertrags und der Angestelltentätigkeit
zu erschließen.
Systemwechsel in der Psychotherapieausbildung erforderlich
Der PiA-Vertreter im VPP, Robin Siegel, stellte die derzeitige Diskussion
zur Umgestaltung der Psychotherapieausbildung dar. „Es reicht nicht
aus, nur Bezahlung für die praktische Tätigkeit zu fordern“.
Nach seiner Darstellung bedarf es eines Systemwechsels in der PsychotherapeutInnenausbildung,
insbesondere muss die praktische Tätigkeit sinnvoll in die Ausbildung
eingebettet und honoriert werden sowie ein inhaltliches Curriculum erhalten,
in dem auch Anleitung und Supervision festgeschrieben werden. Problematisch
ist hierbei allerdings, ob diese Umstellung im Zusammenhang mit einer Einführung
eines Masterstudienganges in Psychotherapie geschehen soll. Neben diesen
Themen wurden auch weitere Probleme der Ausbildung wie Überschneidungen
mit Studieninhalten angesprochen.
Situation der Psychotherapeutischen Behandlung in der Psychiatrie
Vorstandsmitglied Hans-Werner Stecker stellte im Vorstandsbericht die Situation
der PsychotherapeutInnen in Krankenhäusern, insbesondere in der Psychiatrie,
dar. Er problematisierte, dass die Verkürzung der Verweildauern in
der Psychiatrie eine psychotherapeutische Behandlung sehr erschweren. Ein
sinnvoller psychotherapeutischer Prozess braucht Zeit. Während die
psychiatrische Krankenpflege bereits gut aufgestellt ist und Leitlinien
ihrer Arbeit formuliert hat, fehlt bisher noch ein entsprechendes Leitbild
mit entsprechender Tätigkeitsbeschreibung für die Tätigkeit
von PsychotherapeutInnen im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung
in der Psychiatrie. Hier sind weitere Anstrengungen des Verbandes vonnöten
und fest eingeplant, auch in und mit den Landespsychotherapeutenkammern.
Honorarsituation für KV-VertragsbehandlerInnen
Die stellvertretende Vorsitzende Eva Schweitzer-Köhn stellte die neue
Honorarsituation für die KV-VertragsbehandlerInnen für das Jahr
2009 dar. Auch wenn es in fast allen KV-Bezirken zu Honorarzuwächsen
im nächsten Jahr kommen wird, wurde infrage gestellt, ob eine angemessene
Vergütung damit erreicht wird, wenn man von dem Grundsatz „gleiches
Geld bei gleichem Einsatz“ ausgeht. Diese Forderung wird selbstverständlich
weiter aufrechterhalten! Was 2010 ff. auf die Psychologischen PsychotherapeutInnen
zukommen wird, ist ohnehin noch nicht vorhersehbar.
Weiterentwicklung der Musterweiterbildungsordnung kritisch diskutiert
Ausführlich wurde außerdem die angedachte Weiterentwicklung der
Musterweiterbildungsordnung diskutiert. Ergebnis war, dass im Augenblick
eine Stellungnahme in dieser Sache nicht für sinnvoll erachtet wird,
sondern dass zunächst die Ergebnisse des Forschungsgutachtens zur Psychotherapieausbildung
und die sich daraus ergebenden Konsequenzen abgewartet werden sollten. Die
Diskussion über das Für und Wider einer Weiterbildungsordnung wird
im Verband selbstverständlich weitergeführt.
Auswirkungen der elektronischen Gesundheitskarte auf den psychotherapeutischen
Prozess
VPP-Vorstandsmitglied Uschi Gersch referierte detailliert über Sinn
und Problematik der elektronischen Gesundheitskarte und des Heilberufsausweises,
insbesondere im Hinblick auf die psychotherapeutische Situation. Der VPP
stimmt der von Werner Lohl vorgeschlagenen Stellungnahme des BDP bzgl. der
elektronischen Gesundheitskarte ausnahmslos zu. Neben der grundsätzlichen
Problematik der Daten(un)sicherheit wurde aber auch die Auswirkung auf die
psychotherapeutische Beziehung und den psychotherapeutischen Prozess diskutiert.
Uschi Gersch problematisierte die Verlagerung der Verantwortung für persönliche Daten von der PatientIn auf die TherapeutIn. Die Anamnese wird als wichtiger Teil des psychotherapeutischen Prozesses angesehen. Es ist daher wichtig, dass die PatientIn die Autonomie und die Verantwortung darüber behält, was sie wann ihrer PsychotherapeutIn berichtet, wann es in der therapeutischen Beziehung und dem therapeutischen Prozess passt und ggfs. bearbeitet werden kann. Die Verantwortung für ihre Daten an die TherapeutIn abzugeben, würde eine Einschränkung der Autonomie der PatientIn zur Folge haben. Uschi Gersch rief dazu auf, dies in allen Psychotherapeutenkammern zu diskutieren und eine Abstimmung darüber anzuregen, ebenso darüber, wie die Kosten für den Heilberufsausweis beglichen werden sollen, ob über erhöhte Kammerbeiträge oder eine einzelne Gebühr. Der Heilberufsausweis ist freiwillig und für die psychotherapeutische Praxis nicht nötig.
Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP
20.9.2008