Warum der VPP im BDP ab 2009 von einer generellen Empfehlung für Widersprüche absieht, erläutert Eva Schweitzer-Köhn als stellvertretende Vorsitzende des Verbandes gegenüber den Mitgliedern. Anders verhält es sich in den KVen, in denen durch Konvergenzregelungen die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen innerhalb der Zeitkapazitätsgrenze angegriffen wurden. Da ist auf jeden Fall Widerspruch einzulegen, wenn die probatorischen Sitzungen dann unter 2,56 ct. vergütet wurden.
Zum Sinn oder Unsinn weiterer Widersprüche gegen KV-Honorarbescheide3.11.2009