Seit 1. Januar 2009 besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Seitdem
muss von allen privaten Krankenversicherungen der Basistarif angeboten
werden, der eine nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbare ärztliche
und psychotherapeutische Versorgung umfasst.
Am 28.01.2010 wurden nun die Honorare für ärztliche und psychotherapeutische
Leistungen im Basistarif vereinbart
Siehe auch: www.kbv.de/rechtsquellen/25803.html
Die psychotherapeutischen Leistungen sind dabei deutlich zu schlecht bewertet:
die Gebührensätze des Abschnitts G der GOÄ/GOP sind auf höchstens
das 1,2fache des Gebührensatzes beschränkt, das bedeutet z.B. ein
Honorar von 48,26 € für eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische
Therapiesitzung, für eine Sitzung VT 52,46€.
Die im GKII zusammengeschlossenen PsychotherapeutInnenverbände haben in
einem gemeinsamen Schreiben an die KBV diese nun aufgefordert, nachzuverhandeln,
da mit diesen Honoraren „die Vergütungsstrukturen vergleichbarer
Leistungen aus dem vertragsärztlichen und privatärztlichen Bereich
und die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsärzte“ nicht berücksichtigt
sind, wie es § 75 SGB V vorschreibt.
Hier finden Sie das Schreiben des GK II mit Anlage:
GKII Schreiben vom 17.3.2010
mit Anhang (PDF)
Eva Schweitzer-Köhn
23.3.2010