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Honorare im Basistarif: GKII fordert Nachverhandlung

Seit 1. Januar 2009 besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Seitdem muss von allen privaten Krankenversicherungen der Basistarif angeboten werden, der eine nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbare ärztliche und psychotherapeutische Versorgung umfasst.
Am 28.01.2010 wurden nun die Honorare für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen im Basistarif vereinbart
Siehe auch: www.kbv.de/rechtsquellen/25803.html
Die psychotherapeutischen Leistungen sind dabei deutlich zu schlecht bewertet: die Gebührensätze des Abschnitts G der GOÄ/GOP sind auf höchstens das 1,2fache des Gebührensatzes beschränkt, das bedeutet z.B. ein Honorar von 48,26 € für eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Therapiesitzung, für eine Sitzung VT 52,46€.
Die im GKII zusammengeschlossenen PsychotherapeutInnenverbände haben in einem gemeinsamen Schreiben an die KBV diese nun aufgefordert, nachzuverhandeln, da mit diesen Honoraren „die Vergütungsstrukturen vergleichbarer Leistungen aus dem vertragsärztlichen und privatärztlichen Bereich und die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsärzte“ nicht berücksichtigt sind, wie es § 75 SGB V vorschreibt.

Hier finden Sie das Schreiben des GK II mit Anlage:
GKII Schreiben vom 17.3.2010 mit Anhang (PDF)

Eva Schweitzer-Köhn

23.3.2010

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