Die Profession hat sich entschieden: Der DPT beschließt die Zielvorstellungen zur Novellierung der Psychotherapie-Ausbildung
In seiner Sitzung am Samstag, den 8. Mai 2010 in Berlin hat sich der 16. Deutsche Psychotherapeutentag überraschend über die Grundprinzipien für eine Novellierung der Psychotherapeutenausbildung geeinigt. In zwei entscheidenden Beschlüssen wurden folgende Grundziele festgelegt:
Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung sind einheitliche, in einem Hochschulstudium zu vermittelnde Kompetenzen, die das Niveau der gegenwärtigen Eingangsqualifikation nicht unterschreiten und grundlegende Kompetenzen für die Ausbildung in allen wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren vermitteln und mit einem Master abgeschlossen werden.
Festzulegen sind im dazu erforderlichen Umfang:
Die Psychotherapieausbildung führt zu einer einheitlichen Approbation
und befugt alle Absolventen berufsrechtlich zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen.
Während der Psychotherapieausbildung erfolgt eine Grundqualifizierung für
die Behandlung aller Altersgruppen und eine Schwerpunktsetzung mit vertiefter
Qualifizierung, die zum Erwerb der Fachkunde für die Behandlung von entweder
Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen führt.
Nach einem Masterstudium mit definierten Studieninhalten, die sich auf die Grundlagen der Psychotherapie beziehen, erhalten die Absolventen nach einer schriftlichen Prüfung eine eingeschränkte Behandlungserlaubnis unter Supervision und curricularer Anleitung. Die anschließende Ausbildung führt mit der Approbation zu einem Beruf mit zwei verschiedenen Schwerpunkten.
Im Ergebnis: Ein Beruf PsychotherapeutIn mit einheitlichen Zugangsvoraussetzungen.
Hier sind aus den insgesamt 300 ECTS umfassenden (Bachelor plus) Masterstudiengängen
insgesamt 260 ECTS mit genau definierten Kenntnissen und Kompetenzen nachzuweisen.
Kenntnisse und Kompetenzen können unabhängig von der grundsätzlichen
Denomination der Bachelor-, und Master- und Promotionsstudiengänge erworben
werden (B. A. / B. Sc/ M. A. / M. Sc.). Kenntnisse und Fertigkeiten müssen
nicht in konsekutiven Studiengängen erworben werden.
Bis zu 30 ECTS können auch außerhalb von Studiengängen im Rahmen
von akademischen Ergänzungskursen erworben werden. Die Masterarbeit ist
von dieser Regelung ausgenommen. Ergänzungskurse können nur an oder
unter Aufsicht von solchen Hochschulen erworben werden, die die entsprechenden
Inhalte in ihren Studiengängen anbieten.
Genauer Inhalt der Beschlüsse siehe Anhänge:
Heiner Bertram
11.5.2010