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Aus VPPaktuell - Heft 08 Februar 2010

Anfrage an die Techniker Krankenkasse:

Warum werden Vertragspsychotherapeuten aus dem Tarif TK-Privat Praxis ausgeschlossen?

In einem Schreiben an den Vorstand der Techniker Krankenkasse fragte Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, am 14.1.2010 nach dem TK-Tarif TK-Privat:

„(…), von einer Kollegin, Mitglied unseres Verbandes, wurden wir darauf hingewiesen, dass im Rahmen des TK-Tarifs TKPrivat Praxis Psychotherapie nur bei zugelassenen ÄrztInnen erstattet wird, nicht aber bei genauso zugelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen. Dies geht aus den Antragsunterlagen nicht eindeutig hervor, d.h. die Versicherten können das bei Vertragsabschluss nicht erkennen. Im Telefonat mit der Servicenummer am 23.12.2009 wurde der Sachverhalt allerdings bestätigt. Das erstaunt uns doch sehr. Deshalb fragen wir die TK:

• Ist der TK bekannt, dass seit dem 1.1.1999 Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind?
• Ist der TK bekannt, dass mindestens 80% der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland von Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen geleistet wird, von niedergelassenen ÄrztInnen dagegen nur ein geringer Teil? Der Tarif könnte also zur Folge haben, dass eine notwendige Psychotherapie nicht stattfindet, weil nicht genügend BehandlerInnen zur Verfügung stehen.
• Ist der TK bekannt, dass Psychologische PsychotherapeutInnen deutlich besser in Psychotherapie ausgebildet sind als ÄrztInnen mit Zusatztitel fachgebundene Psychotherapie, die ja offensichtlich ebenfalls in den Tarif TK-Privat Praxis einbezogen sind?
Welche Gründe hat dann die TK, VertragspsychotherapeutInnen aus dem Tarif TK-Privat Praxis auszuschließen?

Die TK hat einst, in den Zeiten vor dem Psychotherapeutengesetz, die psychotherapeutische Versorgung gefördert, indem sie ihren Versicherten den Zugang zur Psychotherapie durch die Kostenerstattung im Rahmen des TK-Modells erleichtert und damit der eklatanten Unterversorgung entgegengewirkt hat. Welchen Grund hat es, dass die TK von dieser Haltung inzwischen deutlich abweicht?

Das TK-Modell war seinerzeit sehr erfolgreich. In der Untersuchung von Thomas und Schmitz zeigten sich keine Unterschiede zwischen tiefenpsychologisch/psychoanalytisch, verhaltenstherapeutisch (meist im Delegationsverfahren) oder mit humanistischen Verfahren (im Rahmen des TK-Modells) behandelten PatientInnen: bei 240 PatientInnen reduzierten sich nach durchschnittlich 59 Therapiesitzungen die Krankschreibungen (AU-Tage) zwischen dem Jahr vor Therapiebeginn und dem Jahr nach Therapieabschluss über alle Verfahren um durchschnittlich 5,7 Tage (Thomas, G.J., Schmitz, B.: Zur Effektivität ambulanter Psychotherapien (eine empirische Untersuchung der Arbeitsunfähigkeits(AU)-Tage von 240 Patienten mit kassenfinanzierten Behandlungen) (Report Psychologie 18 (1993), 22-25)). Neben den vielen in der Zwischenzeit veröffentlichten allgemeinen Studien zum Nutzen der Psychotherapie zeigt diese insbesondere den Nutzen der Psychotherapie im Rahmen des früheren TK-Modells.

Einen weiteren Nutzen hatte das TK-Modell für die TK: es machte die TK attraktiv für neue Mitglieder, insbesondere für StudentInnen in der Zeit, als der Zugang zur TK als Ersatzkasse noch den technischen Berufen vorbehalten war. Die TK meldete ständig rekordverdächtige Mitgliederzuwächse. Diese ehemals studentischen Mitglieder gehören jetzt als Akademiker vermutlich eher zu den besserverdienenden und damit auch höhere Beiträge zahlenden TK-Mitgliedern. Dieses dankt die TK ihren Mitgliedern jetzt mit einer schlechteren psychotherapeutischen Versorgung im Tarif TK-Privat Praxis?

Wir hoffen, dass es sich um ein Versehen handelt und nicht um die neue Politikrichtung der TK gegenüber der Psychotherapie und sind gespannt auf Ihre Antwort.“

Antwort der TK:

Die TK klärt uns in ihrem zweiseitigen Antwortschreiben vom 1.2.2010 zunächst über die Gesetzeslage auf, was nicht nötig gewesen wäre, denn die kennen wir. Auf die eigentlichen Fragen geht sie nicht ein und begründet die Einschränkung der Leistungserbringer rein finanziell:

„Kostenerstattungstarife nach dem Prinzip des Wahltarifes TK-Privat Praxis finden Sie auch in der privaten Krankenversicherung. Für die Teilnahme am Tarif TK-Privat Praxis ist jedoch, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, keine Gesundheitsprüfung vorgesehen, es gibt keine Altersbeschränkung und keine Risikozuschläge.

Da sich der Tarif aus den zusätzlichen Prämien der Teilnehmer selbst tragen muss und wir unseren Versicherten einen Tarif mit einem attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis anbieten möchten, haben wir uns gegen einen Kostenerstattungstarif mit einer Erstattung für alle Leistungsarten entschieden. Unser Tarifangebot TK-Praxis Privat wurde deshalb auf die ambulante Behandlung durch Vertragsärzte begrenzt.

Andere medizinisch notwendige Leistungen wie zum Beispiel Arzneimittel, Hilfsmittel, stationäre Behandlung im Krankenhaus, zahnärztliche Behandlung, die Behandlung durch Krankengymnasten, Behandlung durch Sprachtherapeuten oder die Psychotherapie durch nicht-ärztliche Therapeuten sind nicht Inhalt des Tarifs. In den Teilnahmebedingungen des Tarifs ist dies eindeutig geregelt.

Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass wir diese anderen Leistungsarten bzw. Behandlungen durch bestimmte Therapeuten im Rahmen der medizinischen Versorgung unserer Versicherten für weniger wichtig oder gar qualitativ schlechter halten. Wir versichern Ihnen, sehr geehrte Frau Schweitzer-Köhn, dass dem nicht so ist.“

Das leuchtet uns nicht ein, wissen wir doch aus zahlreichen Untersuchungen, dass psychotherapeutische Behandlung der medikamentösen Behandlung in vielen Fällen überlegen ist und damit Kosten spart. Die Anlehnung an die PKV an der Stelle bleibt für uns irritierend und beunruhigend.

Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP

15.9.2010

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