Der VPP mahnt die schon lange überfälligen Einkommensverbesserungen bei den Psychotherapeuten an. Den neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes zufolge verdienen Psychotherapeuten mit einer Kassenpraxis immer noch weniger als halb so viel wie ihre ärztlichen Kollegen.
Im August 2013 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse seiner Erhebung zur Einkommens- und Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von Psychologischen Psychotherapeuten aus dem Jahr 2011. Demnach habe sich die Einkommenssituation in allen erfassten Berufsgruppen zwischen der aktuellen Erhebung und der vorhergehenden aus dem Jahr 2007 generell verbessert. Bei genauerer Betrachtung der Daten fällt jedoch ins Auge, dass nicht alle Niedergelassenen gleichermaßen beziehungsweise auf dem gleichen Niveau von den Ertragssteigerungen profitieren.
Für Arztpraxen habe sich dem Bericht des Statistischen Bundesamtes zufolge im Jahr 2011 ein Reinertrag je Praxis in Höhe von 234.000 Euro ergeben – eine Steigerung von 21 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 (193.000 Euro). Je Praxisinhaber liege der Reinertrag mit 166.000 Euro um 17 Prozent über dem von 2007 (142.000 Euro).
Zahnärzte hatten ihren Reinertrag je Praxis von 2007 (159.000 Euro) bis 2011 um zwölf Prozent auf 178.000 Euro steigern können. Je Praxisinhaber liege der Reinertrag mit 142.000 Euro um 13 Prozent über dem von 2007 (126.000 Euro).
Auch die Reinerträge der Praxen von Psychologischen Psychotherapeuten seien zwischen 2007 und 2011 gestiegen: um immerhin 19 Prozent je Praxis beziehungsweise 22 Prozent je Praxisinhaber. Allerdings sind die Erträge den Daten des Statistischen Bundesamtes zufolge insgesamt sehr viel niedriger als die der Praxen niedergelassener Ärzte: Der Reinertrag der Praxen von Psychologischen Psychotherapeuten habe im Schnitt im Jahr 2011 68.000 Euro betragen (57.000 Euro im Jahr 2007), der Reinertrag je Praxisinhaber 61.000 Euro (50.000 im Jahr 2007).
Auch wenn der vom Statistischen Bundesamt verwendete Reinertrag nicht dem Einkommen gleichzusetzen ist, da unter anderem die Aufwendungen der Praxisübernahme und die Aufwendungen privater Natur für zum Beispiel die Alters- und Krankenversicherung nicht berücksichtigt werden, ist dennoch davon auszugehen, dass Psychologische Psychotherapeuten mit einer Kassenpraxis heute immer noch weniger als die Hälfte dessen verdienen, was niedergelassene Ärzte nach Hause bringen. Damit befinden sie sich – trotz des vergleichbaren Arbeitseinsatzes – weit abgeschlagen am unteren Ende der Einkommensskala.
Der VPP betont, dass dieser Zustand nicht länger hinnehmbar ist – Einkommensverbesserungen für die Psychologischen Psychotherapeuten sind längst überfällig.
Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 hatte das Bundessozialgericht immer wieder entschieden, dass der Bewertungsausschuss aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Einkommensentwicklung der Psychotherapeuten in regelmäßigen Abständen an die der Ärzte anpassen müsse. Tatsächlich sind die Unterschiede in den Honoraren im nun vom Statistischen Bundesamt beleuchteten Zeitraum jedoch eher gewachsen als vermindert worden.
Der VPP fordert, dem Entschluss des Bundessozialgerichts endlich nachzukommen und die Vergütung der niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten an die der Ärzte anzupassen und ihnen eine Chance zu geben, bei gleichem Arbeitseinsatz ein gleiches Einkommen zu erzielen.
Eva-Maria Schweitzer-Köhn
28.8.2013