Resolution der Herbst-VertreterInnenversammlung des VPP im BDP zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Juni 2014 und den Vorschlägen zum Zwangsabbau von Praxen.
Psychotherapie erfordert stabile therapeutische Beziehungen und verlässliche Rahmenbedingungen, um wirksam sein zu können. Dabei ist die für die Behandlung der Störung ausreichend zur Verfügung gestellte Zeit ein entscheidender Faktor. Eine generelle Therapieverkürzung hat keinen Sinn: Ohnehin benötigen zwei Drittel aller Psychotherapien weniger als 30 Sitzungen.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Bundesländer hat sich im Juni 2014 mit der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung beschäftigt und einstimmig ein Positionspapier verabschiedet. Der VPP im BDP begrüßt, dass sich die GMK für die Einbeziehung weiterer psychotherapeutischer Methoden in den Leistungskatalog der GKV einsetzt. Ebenso ist zu begrüßen, dass auch der Ausschluss bestimmter Krankheitsbilder von der psychotherapeutischen Behandlung überprüft werden soll.
Weitere Forderungen der GMK sind aus fachlicher Sicht jedoch ausgesprochen fragwürdig. So stellt insbesondere die Forderung, für Langzeittherapien zukünftig ein Begutachtungsverfahren einzuführen, das nicht als „reines Aktenverfahren“ ausgestaltet wird, eine unter Umständen unzumutbare zusätzliche Belastung für psychisch Kranke dar. Es ist zu befürchten, dass sich die Patienten unter erheblichem Rechtfertigungszwang fühlen werden, wenn sie zur Überprüfung der Notwendigkeit der Fortführung ihrer Psychotherapie bei einem Gutachter vorstellig werden müssen. Behandlungsverläufe würden dadurch verkompliziert und könnten massiv gestört werden.
Auch die Forderung nach der gestaffelten Vergütung der Psychotherapie in Abhängigkeit von der Behandlungsdauer lehnt der VPP im BDP ab. Dadurch würden monetäre Anreize für möglicherweise nicht ausreichende Kurztherapien gesetzt. Das wäre unverantwortlich gegenüber den Patienten.
23.6.2014