Am 11. Juni 2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz, GKV-VSG). Es wird vermutlich bereits zur Jahresmitte in Kraft treten. Leider fehlt im Gesetz – wie bereits erwartet – eine Regelung, die für eine regelmäßige Anpassung der Psychotherapeutenhonorare hätte sorgen können.
Neuregelung für Jobsharing-Praxen
Vergleichsweise positiv ist die explizit für Psychotherapeuten geschaffene Regelung, dass Jobsharing-Praxen ihren Umfang steigern dürfen. Damit wird eine immer wieder vorgebrachte Forderung des VPP und der Psychotherapeutenschaft allgemein endlich gesetzlich festgeschrieben. Dies wäre für den Gesetzgeber bereits vor zehn Jahren möglich gewesen – vernünftige Gründe gegen eine solche Regelung hatte es von Anfang nicht gegeben.
Allerdings muss die Neuregelung zum Jobsharing in psychotherapeutischen Praxen noch einige Hürden nehmen. Sie versteht sich zunächst als ein Auftrag an die Entscheidungsträger im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Jan Frederichs
Rechtsanwalt
22.6.2015