Der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen wächst von Jahr zu Jahr. Mehr Kassensitzen gibt es trotzdem nicht (im Gegenteil!). Viele Patienten weichen deshalb auf das so genannte Kostenerstattungssystem aus, das oft die einzige Chance auf eine zeitnahe Behandlung darstellt.
In letzter Zeit erreichen den VPP immer wieder Meldungen über vermehrte Ablehnungen der Kostenerstattungsanträge durch die Krankenkassen. Hierdurch besteht nicht nur die Gefahr einer Symptomverschlechterung. Herr Frederichs, der Hausjustiziar des VPP im BDP, sieht für dieses Vorgehen auch keinerlei rechtliche Grundlage. Mit einem öffentlichen Brief wendet sich der Verband deshalb jetzt an die Bundesversicherungsanstalt und die Senatsverwaltungen für Gesundheit in den Ländern.
Den genauen Wortlaut des Schreibens können Sie hier nachlesen (PDF).
Das System der Kostenerstattung stellt bereits einen Schadensersatzanspruch für ein Systemversagen dar. Der VPP ruft deshalb die Verantwortlichen in der Politik auf, endlich für eine dauerhafte und dringend notwendige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung zu sorgen - anstatt die Patienten, Psychotherapeuten und Krankenkassen mit dem Problem allein zu lassen.
16.7.2015