Der VPP im BDP ruft – wie viele weitere Verbände – seine Mitglieder auf, gegen die am 29. März 2017 vom Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) beschlossene Vergütungsregelung sowie einige bürokratische Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie zu protestieren.
Verpasste Chancen
Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie hatte zum Ziel, die Versorgung psychisch erkrankter Patienten zu verbessern. Trotz einiger grundsätzlich guter Ansätze muss jedoch festgestellt werden, dass bei der Umsetzung viele Chancen verpasst wurden, den Zugang zu Psychotherapie tatsächlich zu erleichtern. Bitter ist zudem, dass sich der EBA mit seiner Vergütungsregelung abermals über die Rechtsprechung hinwegsetzt und die erfolgreiche Umsetzung der neuen Richtlinie und damit zumindest die Möglichkeit einer Versorgungsverbesserung massiv behindert.
Gemeinsame Proteste
Der Bundesvorstand des VPP im BDP unterstützt ausdrücklich die Protestaktionen des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp): Oft sind in solchen Fällen viele individuelle Protestbriefe wirksamer als die Äußerungen von Verbänden. Mit Hilfe von Textbausteinen, die nach Belieben verwendet und ergänzt werden dürfen, kann und sollte jeder Kollege Schreiben an lokale Politiker, an Politiker des Gesundheitsausschusses und an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfassen.
Eine andere Form des Protests betrifft die neuen Regularien der Antragstellung bei den Krankenkassen. Psychotherapeuten können mit Hilfe von Textbausteinen bei jedem Therapieantrag ihren Unmut kundtun.
20.4.2017