Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und Zwänge.
Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt. Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck, dass die Psyche (Seele) einen schädigenden Einflusauf das Soma (Körper) hat.
Immer mehr werden psychologische Behandlungsmethoden
eingesetzt (z.B. bei chronischen Erkrankungen, bei starken Schmerzzuständen, bei neurologischen Störungen, bei Herz-Kreislauferkrankungen).
Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht in den Griff
bekommt, sollte sich ebensowenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen,
professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die gilt natürlich vor allem
dann, wenn sich die psychische Störung schon über längere Zeit
hinzieht oder wenn sie sich gar mehr und mehr verschlimmert. Für den Erfolg
einer Therapie ist es allerdings sehr bedeutsam, dass der Betroffene ernsthaft
dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und an deren
Beseitigung - unterstützt durch den Psychotherapeuten - mitzuarbeiten.
Damit eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann,
muss beim Patienten im übrigen ein Mindestmaß an psychischer Stabilität
und Belastbarkeit noch gegeben sei. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie
vorzuziehen.
Psychotherapeut - Psychiater - Psychologe
Drei Begriffe, die immer wieder verwechselt werden, wenn Menschen bei seelischen Erkrankungen, Beschwerden und Störungen oder körperlichen und sozialen Problemen Hilfe suchen und überlegen, an wen sie sich am besten wenden. Unsere Begriffserklärungen sollen dabei helfen. Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Die Vertreterinnen dieser Berufsgruppen sind natürlich mitgemeint.
Psychotherapeut
Ein Psychotherapeut übt Psychotherapie aus. Das kann ein Psychologe ("Psychologischer Psychotherapeut"), oder ein Mediziner ("Ärztlicher Psychotherapeut") sein - beide dürfen Kinder, Jugendliche und Erwachsene behandeln - oder ein Pädagoge oder Psychologe, der nur für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist ("Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut"). Alle drei haben zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen.
Der Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ist seit dem 1. Januar 1999
durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich
die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen,
die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes
oder als Arzt mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen.
Psychiater
Facharzt für seelische Erkrankungen oder Störungen. Psychiater
gehen von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran.
Der Psychiater hat Medizin studiert. In seinem Studium hat er sich in
erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers
- kaum mit der Psyche des Menschen - beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten
hauptsächlich mit Medikamenten zu behandeln.
Nach Abschluss des Medizinstudiums hat er in medizinischen Einrichtungen eine
mehrjährige Facharztausbildung zum Psychiater absolviert. In dieser Ausbildung
hat er spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten
des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen
und zu behandeln, zumeist mit Medikamenten, den sogenannten Psychopharmaka.
Erst eine psychotherapeutische Zusatzausbildung berechtigt einen Psychiater
(oder einen anderen Arzt), auch Psychotherapie auszuüben und neben der
Facharztbezeichnung (hier: Psychiater) die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse" zu
führen. Neuere Facharztausbildungen führen zu den Titeln "Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie" oder "Facharzt für Psychotherapeutische
Medizin". So ausgebildete Ärzte werden zusammenfassend als "Ärztliche
Psychotherapeuten" bezeichnet.
Psychologe
Hochschulabsolvent, der das Fach Psychologie studiert hat. Psychologen beschäftigen
sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten
zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Psychologen
gehen von der psychischen Seite an psychische Probleme heran.
Die Berufsbezeichnung "Psychologe" darf nur von Personen geführt werden,
die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen.
Durch das akademische Studium, das mit dem Diplom abgeschlossen wird (Diplom-Psychologe),
erwirbt der Psychologe in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich
gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches
Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man
menschliches Verhalten beeinflussen kann.
Im Hauptstudium kann sich der Psychologe auf die Schwerpunke Klinische Psychologie
und psychologische Behandlungsmethoden spezialisieren. Dabei erarbeitet sich
der angehende Psychologe umfassende Kenntnisse über die seelisch-körperliche
Gesundheit und Krankheit sowie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie.
Nach Abschluss des Psychologiestudiums kann der Psychologe eine mindestens dreijährige
psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die ihn für die eigenverantwortliche
Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Der so ausgebildete Psychologe
wird "Psychologischer Psychotherapeut" genannt.
Ein Psychologischer Psychotherapeut verwendet keine Medikamente. Sein Behandlungsansatz
ist ein anderer. Er unterstützt den Patienten mit psychologischen Mitteln
dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit
ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen
zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss,
oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer
und medikamentöser Therapie notwendig ist, arbeitet der Psychologische
Psychotherapeut mit Ärzten zusammen.
Woran erkennt der Laie die Fachleute für Psychotherapie?
Den Titel "Psychologischer Psychotherapeut" darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe
ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung
seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Außer
diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als "Psychotherapeut" bezeichnen,
wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung
absolviert haben. Bei "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" kann die Grundausbildung
auch in einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen.
Darauf müssen Sie achten!
Nur der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" (sowie die Kurzform "Psychotherapeut")
ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu
führen, dürfen psychotherapeutische Behandlungen anbieten. Äußerste
Vorsicht ist gegenüber "Behandlern" geboten, die ohne ein Medizin- oder
Psychologiestudium und eine psychotherapeutische Qualifikation ihre Dienste
nur auf der rechtlichen Basis des "Heilpraktikergesetzes" offerieren.
Sie gehen bei der Suche nach einem qualifizierten Behandler immer sicher, wenn
Sie sich bei seriösen Einrichtungen: z.B. Krankenkassen, Vermittlungsdienst
PID, erkundigen. Scheuen Sie sich im Zweifel auch nicht, den Therapeuten Ihrer
Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen! (Nähere
Informationen zum Vermittlungsdienst PID)
Die richtige Therapieform und der passende Psychotherapeut.
Nicht anders als bei einer medizinischen Behandlung ist der Einsatz einer Psychotherapie
in der Regel dann besonders erfolgversprechend, wenn das eingesetzte Verfahren
bzw. die gewählte Kombination unterschiedlicher Methoden genau auf das
zu lösende Problem zugeschnitten sind.
Was im Einzelfall die richtige Therapieform oder Kombination ist, kann der Laie
schwer beurteilen. Dazu braucht er den Rat des Experten. Wer sich über
Spezialisierungen von Psychotherapeuten informieren will, bevor er einen Psychotherapeuten
aufsucht, kann dies beim Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) tun.
Viele Psychologische Psychotherapeuten arbeiten ohnehin methodenübergreifend,
d.h. sie verbinden Elemente verschiedener Therapieformen in einem Gesamtkonzept
der Behandlung. Ergebnisse aus der neuesten wissenschaftlichen Forschung bestätigen
dieser Behandlungsstrategie gute Erfolge.
In der ambulanten Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen
leider nicht für alle wissenschaftlich anerkannten und praktisch bewährten
Therapieverfahren die Kosten.
Viele qualifiziert ausgebildete Psychologische Psychotherapeuten haben deshalb
trotz Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz nicht die Zulassung zur Abrechnung
mit Krankenkassen. Über die Krankenversicherungskarte (vgl. "Der
direkte Weg zum Psychotherapeuten") kann nur eine psychoanalytische Therapie,
eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie in
Anspruch genommen werden. Andere wissenschaftlich abgesicherte Methoden wie
die Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie und die systemische Familientherapie
werden von den Kassen bisher nicht übernommen, wenn die Behandlung ambulant
erfolgt. Sie muss ggf. privat bezahlt werden (siehe aber "Die
Möglichkeit der Kostenerstattung..."). In Einrichtungen der stationären
Versorgung werden diese Verfahren hingegen in beträchtlichem Umfang eingesetzt
und von den Kostenträgern - darunter selbstverständlich auch den Krankenkassen
- finanziert. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen hält
diese Trennung für willkürlich, d.h. für sachlich nicht gerechtfertigt.
Er setzt sich dafür ein, dass alle bewährten Verfahren allen Patienten
zur Verfügung gestellt werden und stets eine optimale Behandlung, die auf
das Störungsbild so exakt wie möglich zugeschnitten ist (s.o.), gewährleistet
werden kann.
Darauf müssen Sie achten:
Ebenso wichtig wie die Therapieform ist, dass die "Chemie" zwischen Ihnen und
dem Therapeuten stimmt. Achten Sie auf Ihre innere Stimme. Fühlen Sie sich
im ersten Gespräch mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende
Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt. Stellt sich in den ersten
Sitzungen kein Vertrauensverhältnis ein, sollten Sie einen anderen Psychotherapeuten
aufsuchen.
So können Sie sich informieren:
Gelbe Seiten: Adressen und Telefonnummern von Psychotherapeuten
finden Sie im Branchentelefonbuch Ihres Wohnortes. Die "Gelben Seiten" geben
allerdings keine weiterführenden Hinweise zu den dort aufgeführten
Therapeuten. Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Titel "Psychotherapeut" erst
seit dem 1. Januar 1999 gesetzlich geschützt ist und erst seitdem nur
noch von staatlich "approbierten" Behandlern geführt werden darf. In älteren
Adress- und Branchenbüchern sagt der Titel "Psychotherapeut" deshalb
nichts über die Qualifikation aus, so dass hier zusätzlich die Gefahr
besteht, dass Sie an einen Scharlatan geraten.
Krankenkassen: Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse
erkundigen. Jede Krankenkasse verfügt über Adresslisten der Vertragsbehandler;
das sind Psychologische Psychotherapeuten und Ärzte, die von den Kassen
anerkannt sind.
PID: Mehr als nur die Adressen von Psychologischen
Psychotherapeuten in Ihrer Region können Sie beim Psychotherapie-Informations-Dienst
(PID) erfahren. Bei diesem Bürgerservice können Sie sich vorab über
die Leistungsangebote der Psychologischen Psychotherapeuten informieren, die
PID in Ihrer Region verzeichnet hat.
Dazu zählen z.B. Spezialisierungen auf bestimmte Therapieformen, behandelte
Störungen und Patientengruppen (z.B. Kinder, Jugendliche oder Erwachsene).
Außerdem kann der Psychotherapie-Informations-Dienst z.B. auch Angaben
darüber machen, welcher Psychotherapeut eine Therapie in einer bestimmten
Fremdsprache durchführen kann oder welche Praxis auch für Rollstuhlfahrer
zugänglich ist.
Kostenloser Service:
Der für Anfragende - bis auf die Telefongebühren - kostenlose PID-Beratungs-
und Vermittlungsservice ist unter der zentralen Telefonnummer
030 - 209 166 330
zu folgenden Zeiten direkt erreichbar:
Mo+Di 10 - 13 Uhr + 16 - 19 Uhr
Mi + Do 13 - 16 Uhr
Schriftliche Anfragen werden ebenfalls umgehend beantwortet
(bitte frankierten Rückumschlag beifügen). Sie sind zu richten an:
Psychotherapie-Informations-Dienst (PID)
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Im übrigen ist PID auch per Fax und E-Mail zu erreichen:
Fax: 030 - 209 166 316
E-Mail: pid@psychologenakademie.de
Wer einen Internet-Zugang hat, kann auch selbst seine Auswahl treffen. Die Homepage des PID hat die Adresse www.psychotherapiesuche.de
Darauf müssen Sie achten:
Wenn Sie einen Therapeuten ausgewählt haben, vereinbaren Sie einen Termin
für das erste Gespräch. Klären Sie schon bei diesem ersten Kontakt
die Frage, ob im Fall einer Behandlung die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
...zum Psychotherapeuten.
Wenn Sie bei einer AOK, einer Ersatz-, Betriebs-, Innungs- oder anderen gesetzlichen
Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie
Wahl unter allen sogenannten Vertrags-Ärzten und Vertrags-Psychotherapeuten.
Sie können daher einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten
ohne Überweisung, d. h. ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen,
direkt aufsuchen. Diese Psychologischen Psychotherapeuten behandeln nicht auf
Verordnung des Arztes sondern stellen eigenständig fest, ob eine psychische
Erkrankung vorliegt und führen erforderlichenfalls die psychotherapeutische
Behandlung eigenverantwortlich durch.
Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind für Sie bis auf die
Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte in der Regel keine besonderen Formalitäten
verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut
direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten der (genehmigten) Behandlung werden
von der gesetzlichen Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
Die ersten Behandlungsstunden werden als "probatorische", d. h. vorbereitende
Sitzungen bezeichnet. In ihnen stellt der Therapeut Diagnose und ggf. Indikation
für eine Behandlung. Meist zeigt sich in diesen Sitzungen auch schon, ob
sich voraussichtlich die notwendige vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen
und dem Therapeuten einstellen wird, die für den Behandlungserfolg sehr
bedeutsam ist.
Nach den probatorischen Sitzungen bei einem Psychologischen Psychotherapeuten,
doch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, müssen
Sie einen Arzt, z. B. Ihren Hausarzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob evtl.
auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch
zu behandeln ist.
Darauf müssen Sie achten:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie
ausschließlich bei einer psychischen Störung mit "Krankheitswert".
Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung zählen nicht zu den Kassenleistungen.
...auf dem Weg zur Psychotherapie.
Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme
auf. Dies liegt vor allem daran, dass es gemessen am Bedarf nach wie vor zu
wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen
und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich.
Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte
ohne weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.
Die Möglichkeit der Kostenerstattung
bei Unterversorgung
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in
Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen,
dass sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen
Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung)
aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt
vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse
stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag
stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten
Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse
zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder
teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen
Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten
innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen
Entfernung einen Therapieplatz bekommen können.
Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen
Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem
Antrag auf Kostenerstattung bei.
Wichtiger Hinweis:
Da im Rahmen der vorliegenden Information nicht alle Einzelheiten berücksichtigt
werden können, erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen deshalb unbedingt
vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse, beim Therapeuten Ihrer Wahl
oder beim Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) danach, was Sie beachten
müssen!
Psychotherapie-Informations-Dienst (PID)
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
Tel. 030 - 209 166 330
E-Mail: pid@psychologenakademie.de
Internet: www.psychotherapiesuche.de