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Praxisbörse

Der hier bereit gestellte Service soll es ermöglichen, dass KollegInnen aus dem VPP, die Veränderungen an Ihrem Versorgungsauftrag planen, voneinander erfahren und Informationen zur Umsetzung ihrer Veränderungswünsche erhalten. Die Anzeigendauer beträgt höchstens sechs Monate.

Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder ihre überörtliche Variante, die Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG), welche quasi eine BAG mit verschiedenen Standorten ist, dienen der gemeinsamen Berufsausübung mindestens zweier KollegInnen mit Zulassung. Die Zusammenarbeit erfolgt aus inhaltlichen Gründen, aber interessant ist auch eine praktische Folge einer solchen Gemeinschaft:
Wird eine solche (Ü)BAG betrieben, so können über diese ganze oder hälftige Zulassungen gezielt an WunschkandidatInnen weitergegeben werden. Allerdings ist das Procedere nicht eben einfach umzusetzen. Eine Praxisweitergabe über eine (Ü)BAG zu realisieren bietet sich also dann an, wenn unbedingt die/der WunschkandidatIn durchgebracht werden soll, oder durch den jeweiligen Zulassungsausschuss ab 2013 Praxisaufkäufe und -stillegungen drohen.

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