Ordentliche VPP-Mitglieder sind die PsychotherapeutInnen, die nach dem
PsychThG approbiert sind oder Diplom-PsychologInnen, die sich in der gesetzlich
vorgeschriebenen Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in
oder zum/zur Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten/in befinden bzw.
deren Approbationsantrag nicht rechtskräftig abgelehnt wurde.
Außerordentliches VPP-Mitglied kann werden, wer die Voraussetzung für
eine ordentliche Mitgliedschaft im Gesamtverband erfüllt - nicht jedoch
die oben genannten Voraussetzungen nach § 3.2 der Geschäftsordnung
des VPP- und seinen Beitritt zum VPP als Zusatzsektion erklärt. Außerordentliche
VPP-Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten ordentlicher Mitglieder, ausgenommen
das aktive und passive Wahlrecht.
Die Mitgliedschaft wird mit der Beitrittserklärung begründet. Wird
der VPP als Primärsektion gewählt, so wird ein Sektionszusatzbeitrag
in Höhe von 45,00 Euro/jährlich erhoben. PiA werden beitragsfrei
geführt. Wird der VPP als Zusatzsektion gewählt, begründet
die Beitrittserklärung die Pflicht zur Zahlung des VPP-Zusatzbeitrages
(76,69 Euro), der von der VPP-Vertreterversammlung festgesetzt wird.
Mitglied im VPP kann nicht sein, wer einer Sekte oder einer sonstigen Vereinigung
angehört oder diese unterstützt, die das Ziel verfolgt, Menschen
in eine psychische oder materielle Abhängigkeit zu bringen.
Reduzierungen des Vollbeitrages werden nur auf Antrag und gemäß den
Beitragsgruppen nach § 3 der Beitragsordnung gewährt.
Bitte jeweils Zutreffendes ankreuzen. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden!
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Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) im BDP e.V.
Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin
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