LFV Baden-Württemberg
Gewählt werden die Mitglieder der Vertreterversammlung und die der vier
Bezirksbeiräte. In die Vertreterversammlung gewählt werden können
insgesamt fünf PP/KJP, in die Bezirksbeiräte jeweils ein PP/KJP.
Wahlberechtigt sind
wenn
sie am 31. März 2010 in einer Wählerliste eingetragen und am
Wahltag Mitglied der KV BW sind.
Die Wählerlisten liegen innerhalb der Aufbewahrungsfrist vom 14. bis zum
27. April 2010 am Wahlort Stuttgart am Sitz der Kassenärztichen Vereinigung
Baden-Württemberg aus.
Wahlvorschläge können vom 17.bis 31. Mai 2010 eingereicht werden. Sie
müssen von mindestens 15 anderen Wahlberechtigten unterstützt werden.
(Infos siehe auch www.kvbawue.de).
4.3.2010