LFV Berlin
Wie bereits berichtet, hatte das BMG dem Bewertungsausschuss aufgegeben, die Vergleichseinkünfte der FachärztInnen, mit denen der Mindestpunktwert berechnet wird, anzupassen. Verglichen werden soll ab 1.4.2008 mit den Facharzteinkünften aus dem Jahr 2006. Demnach gilt in Berlin für 1/2008 der im KV-Blatt berichtete Mindestpunktwert von 3,654 Cent und ab 2/2008 3,7952 Cent. Bzgl. der Jahre 2000/2001, die nach BSG-Urteil neu berechnet werden müssen (Einbezug der Laborkosten bei den HausärztInnen), geht der KV-Vorstand davon aus, dass der Bewertungsausschuss seinen Beschluss erst ändern müsse, bevor die KV neu berechnen könne. Weiter wurde mitgeteilt, dass die KV bezüglich der ruhenden Widersprüche die schriftliche Begründung des BSG-Urteils abwarte.
Eva Schweitzer-Köhn
9.7.2008