LFV Berlin
Auf der Homepage der KV Berlin wurden die Punktwerte der einzelnen Leistungen aus der Abrechnung des Quartals 4/2013 veröffentlicht. Aus der Übersicht geht hervor, dass unsere nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen außer den prob. Sitzungen nicht mit dem Orientierungspunktwert vergütet wurden. Der OPW ist in diesem Quartal auf 10 Cent festgelegt worden. Im Gegenzug wurden die Punktzahlen der einzelnen Leistungen im EBM angepasst, da diese Veränderung kostenneutral zu erfolgen hatte.
Da unsere nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen nicht mit dem OPW vergütet wurden, werden wir wieder prüfen, ob dagegen Widerspruch empfohlen werden soll.
5.5.2014