LFV Hamburg
Die Psychotherapeutenkammer Hamburg teilt mit: In Umsetzung der neuen Quote
für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird es in Hamburg 70 neue Kassensitze
geben. Das hat der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Januar offiziell
festgestellt. Bisher zugelassen waren 50 Behandler (Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen/
mehr als 90% Kinder und Jugendliche behandelnde ärztliche und psychologische
PsychotherapeutInnen). Daneben gab es 18 lokale Sonderbedarfszulassungen. Es
wird also eine Verdoppelung der Behandler geben. In Hamburg werden alle Sitze
sofort freigegeben, weil Hamburg im Gegensatz zu den Flächenländern
ein einziger Planungsbereich ist und deshalb die 10%-Quotenregelung nicht
angewendet werden kann.
Die Ausschreibung wird im Februar im Hamburger Ärzteblatt und unter www.kvhh.de erscheinen.
Neben Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen können auch ärztliche
und Psychologische Psychotheraputen/innen Zulassungsanträge stellen, wenn
sie über die entsprechende Fachkunde zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen
verfügen. Sie müssen sich aber verpflichten, im Rahmen der Kassenpraxis
keine Personen über 21 Jahren zu behandeln. Auch Anträge auf halbe
Zulassungen (z.B. neben einer Klinik-Teilzeitanstellung) sind möglich. Über
weitere Einzelheiten wird die Kammer auf einer Infoveranstaltung gemeinsam mit
der KVH am 24. März weiter informieren (Einladung erfolgt gesondert).
Der Kammervorstand ruft die neuen AntragstellerInnen dazu auf, sich im Interesse
einer gleichmäßigeren Versorgung möglichst in den Ortsteilen
mit geringer Therapeutendichte bzw. in Stadtrandbereichen niederzulassen statt
in bisher schon recht gut versorgten Stadtteilen - auch im Hinblick auf die
ungeklärte Situation bei den zukünftigen Überversorgungs-Honorarabschlägen
(bisher sind 19% für Hamburg beschlossen).
Zu bedenken ist, dass die Versorgungsdichte in den Umlandkreisen auch zukünftig
sehr viel dünner sein wird als in Hamburg. Viele PatientInnen aus Pinneberg,
Norderstedt, Reinbek u.a. werden weiterhin auf die Behandlungsangebote in Hamburg
angewiesen sein. Eine Übersicht über die bisherige Versorgungssituation
ist bei Eingabe der gewünschten Praxisadresse auf www.psych-info.de zu
sehen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass viele Privatpraxen, die schon bisher
im Kostenerstattungsverfahren Kindertherapien durchgeführt haben, in der
Regel für den bisherigen Praxissitz einen Zulassungsantrag stellen werden.
Wenn bis zum Schluss der Bewerbungsfrist weniger als 70 Bewerbungen eingehen,
werden die Zulassungen ohne mündliche Verhandlung vom Zulassungsausschuss
voraussichtlich am 14.4.10 erteilt werden. Sofern es danach noch freie Sitze
geben wird, werden diese dann in der Reihenfolge des Eingangs weiterer vollständiger
Zulassungsanträge vergeben bis die 20%-Quote (138 KJP-Zulassungen) erreicht
ist.
20.2.2010