Liebe Kolleginnen und Kollegen in Thüringen,
es ist wieder soweit: wie jedes Quartal erhalten Sie von unserer Verbändekooperation aus bvvp, DGVTBerufsverband und VPP die von uns vorbereiteten Formulare mit dem Widerspruchstext zur aktuell erfolgten Quartalsabrechnung sowie unsere Erläuterungen mit grundsätzlichen Informationen zur Vergütung und zu den Widerspruchsverfahren.
Weitere Nachvergütungen finden auch mit dem aktuellen Bescheid nicht statt, sodass auch diesmal nur ein Widerspruchsformular im Anhang zu finden ist.
Es gilt weiterhin: Auch wenn Ihre KV den Beschluss des Bewertungsausschusses im aktuellen Honorarbescheid umgesetzt hat, ist das Einlegen von Widersprüchen weiterhin notwendig, da wir den Beschluss für gesetzes- und verfassungswidrig halten!
Wir hatten bereits berichtet, dass die KV Thüringen als Ergebnis unserer Bemühungen erfreulicher-weise (nach den notwendigen und für alle Beteiligten aufwändigen und kostenpflichtigen Klagen beim Sozialgericht für die Nachzahlungen in 2012) zugesagt hatte, ab jetzt alle vergangenen und zukünftigen Widersprüche ruhend zu stellen.
Nehmen Sie also Ihr Recht auf angemessene Vergütung wahr! Legen Sie Widerspruch ein!! Ausnahmen von dieser Empfehlung, Widerspruch einzulegen, finden Sie in den Erläuterungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband.
Die Restleistungen oberhalb der zeitbezogenen Kapazitätsgrenze werden mit 167% weiterhin deutlich über dem Honorar der Euro-Gebührenordnung vergütet.
Wie immer gilt die Frist von einem Monat ab Erhalt des Honorarbescheids für das Einlegen von Widersprüchen.
Mit kollegialen Grüßen
Dipl.-Psych. Ulrike Böker, bvvp
Kerstin Burgdorf, DGVT
Dipl. Psych. Juliane Sim, VPP
Widerspruch 1_2016 Thüringen
Erläuterungen zum Widerspruch 1_2016
12.9.2016