Liebe Kolleginnen und Kollegen in Sachsen-Anhalt,
und wieder ist es soweit - tempus fugit - : wie jedes Quartal erhalten Sie von unserer Verbändekooperation vorbereitete Formulare mit dem Widerspruchstext zur aktuell erfolgten Quartalsabrechnung sowie unsere Erläuterungen mit grundsätzlichen Informationen zur Vergütung und zu den Widerspruchsverfahren.
Es gilt weiterhin: Auch wenn Ihre KV den Beschluss im aktuellen Honorarbescheid umgesetzt hat, ist das Einlegen von Widersprüchen weiterhin notwendig, da wir den Beschluss für gesetzes- und verfassungswidrig halten!
Unter den folgenden Links finden Sie weiterführende Informationen sowie einen Muster-Honorarwiderspruch für Sachsen-Anhalt für das 2. Quartal 2016:
8.11.2016