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Widerspruch Thüringen Quartal II/2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen in Thüringen,

schneller, als man denkt, ist es wieder soweit: der aktuelle Honorarbescheid ist da, und wie jedes Quartal erhalten Sie von unserer Verbändekooperation aus bvvp, DGVT-Berufsverband und VPP die von uns vorbereiteten Formulare mit dem Widerspruchstext sowie unsere Erläuterungen mit grundsätzlichen Informationen zur Vergütung und zu den Widerspruchsverfahren.
Im Vergleich zum letzten Quartal hat sich nichts Neues getan, sodass auch diesmal nur ein Widerspruchsformular im Anhang zu finden ist.
Es gilt weiterhin:
Auch wenn Ihre KV den Beschluss des Bewertungsausschusses im aktuellen Honorarbescheid umgesetzt hat, ist das Einlegen von Widersprüchen weiterhin notwendig, da wir den Beschluss für gesetzes- und verfassungswidrig halten!

Wir hatten bereits berichtet, dass die  KV Thüringen als Ergebnis unserer Bemühungen erfreulicherweise (nach den notwendigen und für alle Beteiligten aufwändigen und kostenpflichtigen Klagen beim Sozialgericht für die Nachzahlungen in 2012) zugesagt hatte, ab jetzt alle vergangenen und zukünftigen Widersprüche ruhend zu stellen.
Nehmen Sie also Ihr Recht auf angemessene Vergütung wahr! Legen Sie Widerspruch ein!!
Ausnahmen von dieser Empfehlung gibt es ab diesem Quartal nicht mehr, denn die Zuschläge sind nun in ihrer Gesamtzahl begrenzt. Näheres dazu finden Sie in den Erläuterungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband.

Die Restleistungen oberhalb der zeitbezogenen Kapazitätsgrenze werden mit 171% weiterhin über dem Honorar der Euro-Gebührenordnung vergütet.

Wie immer gilt die Frist von einem Monat ab Erhalt des Honorarbescheids für das Einlegen von Widersprüchen.

Mit kollegialen Grüßen

Dipl.-Psych. Juliane Sim
VPP LFV Mitteldeutschland

5.12.2016

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