LFV Niedersachsen
Niedersachsen: VPP-Mitgliederbrief für KV-Zugelassene, April 2006:
Liebe zugelassenen Kolleginnen und Kollegen im BDP/VPP,
hier sind die neuesten Informationen bezüglich der KVN:
1. Die Widerspruchsformulierung finden Sie in der Anlage (hier anklicken).
2. Einbeziehung des Partners
Wie auch in der Therapie mit Kindern und Jugendlichen können in der
Psychotherapie mit Erwachsenen die Partner (i.d.R. wohl Ehepartner) einbezogen
werden. Die Abrechnungsnummer erhält am Ende ein „B" (z. B.
35221 B). Der /diePartner/in kann im Verhältnis 1:4 in die Therapie einbezogen
werden. Mit meiner KVN-Bezirksstelle habe ich abgesprochen, dass die Einbeziehung
sinnvoller Weise in der KZT ohne Beantragung erfolgen kann. In der LZT und bei
der Fortführung müssen die Stunden der Bezugsperson beantragt werden
(z. B. Umwandlung: 20 Std. 35221+ 5 Std. 35221 B). Ob die 5 B-Stunden zusätzlich
bewilligt werden oder auf die Stunden angerechnet werden, habe ich nicht genau
recherchieren können. Versuchen Sie die für Sie günstigste Lösung.
3. Abrechnung von Tests
Der im November-Rundbrief 2005 dargestellte Abrechnungsmodus für Tests
hat sich bewährt. Ich gebe Ihnen noch einmal die Erläuterungen für
die Abrechnung der Ziffern 35300-2:
Die Leistungen sind je Behandlungsfall (je Quartal) abrechnungsfähig.
Die je vollendeten 5 Minuten können sich zusammensetzen aus 2 Minuten mit
Anwesenheitspflicht des PP und 3 Minuten übrige Zeit (Ausfüllen, Auswerten).
Rechnen Sie die gesamte Zeit ab (z. B. FPI = bis 8 x 5 = 40 Min.). Die Punkte
werden auf das RLV angerechnet. Die Tests können am gleichen Tag wie die
prob. Sitzungen oder b. A. abgerechnet werden. In der laufenden Therapie geht
dies bei den Ersatzkassen leider nicht. Wohl aber können sie bei den Primärkassen
mit Begründung (auch am gleichen Tag wie die Psychotherapie) abgerechnet
werden. Mit meiner Bezirkstelle habe ich folgende Begründungen abgesprochen:
Verlängerungsdiagnostik (zur Verlängerung) oder Prozessdiagnostik
(um u. U. das therap. Verhalten zu modifizieren u. ä.) oder Motivierungsdiagnostik
(um Abbrüche zu verhindern). Sie brauchen nur einen der drei Begriffe zu
nennen.
4. Steuererklärung 2005: Splitting der Nachzahlung in 2005 für
1/2000 – 3/2004
Lt. neuester Rechtsgrundlage besteht die Möglichkeit, die Nachzahlung
rückwirkend dem Einkommen der Jahre 2000 bis 2004 zuzuschlagen. Dadurch
würde sich das Einkommen für 2005 beträchtlich reduzieren und
zu einer wesentlichen Steuerersparnis führen. Die Steuernachforderungen
für die vorangegangenen 5 Jahre würden wegen der Steuerprogression
verhältnismäßig niedriger ausfallen, so dass insgesamt merklich
Steuern gespart werden können. Die genauen Einzelheiten sollten Sie zweckmäßigerweise
mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Zur Begründung aus der VPP-Bundeshomepage (www.nwb.de):
Das Finanzgericht Niedersachsen hat am 31.8.05 entschieden, dass die Nachhonorierung
als Vergütung für eine "mehrjährige Tätigkeit" gem. § 34
EStG begünstigt berücksichtigt werden kann (Az.: 2 K 306/03). Diese
Entscheidung ist um so erfreulicher, als einige Experten die Erfolgsaussichten
einer solchen Klage sehr pessimistisch eingeschätzt hatten. Wie die angefügte
Presseerklärung des FG Niedersachsen erkennen lässt, hat das Gericht
die ständige BFH-Rechtsprechung um den weiteren Sonderfall der Nachhonorierungen
erweitert. Vermutlich infolge dieser (positiven) Abweichung von der BFH-Rechtsprechung
ist die Revision zugelassen worden, so dass die Entscheidung leider noch nicht
rechtskräftig ist. Der BFH wird wohl darüber entscheiden, möglicherweise
erst in einigen Jahren.
Dennoch ist nach dieser neuen Rechtslage nun grundsätzlich zu empfehlen,
sich unter Hinweis auf die niedersächsische Entscheidung und das unter
IV R 57/05 beim BFH anhängige Verfahren, auf 34 EStG zu berufen. Allerdings
sei die Konsultation eines Steuerberaters angeraten, weil sich erst im konkreten
Einzelfall unter Beachtung aller weiteren individuellen Umstände ergibt,
ob die Anwendung des § 34 EStG Sinn macht.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und einen schönen 1. Mai!
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Hellmann
Vors. VPP-LFV Nds.
28.4.2006