LFV Niedersachsen
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
1. Die Nachzahlungen für die Jahre 2000 und 2001 werden Sie inzwischen
erhalten haben. Nach dem BSG-Urteil vom 28.05.2008 hatte der Bewertungsausschuss
den Beschluss gefasst, dass der Mindestpunktwert für die genehmigungspflichtige
Psychotherapie für die Jahre 2000 und 2001 neu zu berechnen ist. Das BSG
hielt es für rechtswidrig, dass bei der Berechnung der Einkommen unserer
Vergleichsärzte deren Labor- und Sachkosten nicht einbezogen worden waren,
wodurch die Einkommen der Vergleichsärzte zu niedrig ausgefallen waren
(neuer Mindestpunktwert für 2000: 4,9962, für 2001: 5,0874).
Mit dem
Nachvergütungsbescheid hat Sie die KVN gebeten, ihr mitzuteilen, „ob
Sie unter Berücksichtigung dieser Situation Ihre Widersprüche bzw.
Ihre Anträge auf Nachvergütung aufrecht erhalten“. Ziehen Sie
auf keinen Fall die zugrunde liegenden Widersprüche zurück. Eigentlich
brauchen wir der Bitte der KV nicht zu entsprechen, da bei deren Nichtbefolgen
die Widersprüche nicht erledigt sind. Ich selber werde aber der KVN mitteilen,
dass ich meine für den Zeitraum 2000 und 2001 vorliegenden Widersprüche
bzw. Anträge auf Nachvergütung aufrecht erhalte.
Möglicherweise werden die nicht genehmigungspflichtigen Leistungen noch
nachvergütet. Auch muss die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des
Berechnungsweges für die geleistete Nachvergütung überprüft
werden. In Berlin zweifelt man sogar an, dass die Berechnungsgrundlage der
KV richtig ist.
Einen Widerspruch gegen den Nachvergütungsbescheid selber
brauchen wir nicht einzulegen.
Das BSG hat mit Urteil vom 28.05.2008 festgestellt,
dass die prob. Sitzungen angemessen vergütet werden müssen. 2,56 Ct seien angemessen. Halten
Sie deshalb auch nach 2001 hinaus alle Widersprüche aufrecht, da auf diesem
Hintergrund mit Nachvergütungen gerechnet werden kann.
Die Praxiskosten von bisher 40.634,- € müssen lt. BSG ab Quartal 1/2007
erhöht werden. Auch deshalb ist es wichtig, Widersprüche aufrecht
zu erhalten bzw. weiter neu einzulegen.
2. Quartalsabrechnungen 3 und 4/1999: Hier hat das BSG inzwischen eine Entscheidung getroffen, nach der es wohl eine kleinere Nachzahlung für diese Quartale in noch unbekannter Höhe geben wird.
3. Einen neuen Widerspruchsentwurf für 1/2009 werden wir zeitnah in unserer
Homepage veröffentlichen. Falls Sie keinen Internetanschluss haben, können
Sie diesen Text auch per Freiumschlag anfordern. Legen Sie auf jeden Fall diesen
Widerspruch ein, Sie fallen sonst aus den wahrscheinlichen Nachzahlungen heraus.
Nachhonorierungen werden nötig sein wegen der jetzt anerkannt höheren
Praxiskosten. Möglicherweise erstreiten wir weitere Nachvergütungen
aufgrund der Erhöhung des RLV-Mindestpunktwertes und der Erhöhung
der Honorierung der Psychotherapieleistungen.
Die Widerspruchstexte ab 1/2009 werden inhaltlich völlig neu gestaltet.
4. Bitte notieren Sie die Termine für den kommenden
LandespsychotherapeutInnentag 2009 am 05.12.2009 in Hannover und den LandespsychologInnentag
2010 am 27.02.2010 in Hannover.
Gesonderte Einladungen hierzu werden noch folgen.
Für den Nachmittag des LandespsychotherapeuInnentages bemühen wir
uns um eine Informationsveranstaltung zur Qualitätssicherung. Wie Sie wissen,
befinden wir uns z. Zt. in der Phase „Umsetzung“, die Ende d. J.
ausläuft.
Ich grüße Sie herzlich!
Heiner Hellmann
16.8.2009