LFV Nordrhein-Westfalen
Die KVWL hat in ihrem Mitteilungsblatt Pluspunkt Nr. 1/ 07 mitgeteilt, dass nach Einführung des EBM 2000plus die Prüfzeit für psychotherapeutische Leistungen (GNRN 35140, 53150, 35200, 35201, 35210, 35220 u. 35221) nach Anhang 3 des EBM 70 min beträgt, obwohl die Leistungslegenden nur eine Behandlungsdauer von 50 min vorsehen.
Die Differenz von 20 min werde mit dem Aufwand für Dokumentation und Vor- und Nachbereitung begründet. Dieser Aufwand falle aber nicht zwingend am Tag der Behandlung an. Bei allen vergleichbaren Leistungen finde sich dieser „Aufschlag“ von 20 min nicht.
Deshalb werden bei der KVWL für die Plausibilitätsprüfung nur 50 min Behandlungsdauer als Prüfzeit zugrunde gelegt.
Das heißt praktisch: im Extremfall könnten statt "nur" 10 Sitzungen à 72 min (720 min) tatsächlich 13 GKV-Sitzungen à 52 min durchgeführt werden (676 min). Da wäre dann sogar noch Spielraum für Berichte oder Fragebögen etc.
P. Müller-Eikelmann
19.3.2007