LFV Nordrhein-Westfalen
Laut Auskunft der KVWL ist beabsichtigt, die probatorischen Leistungen rückwirkend ab dem 2. Quartal 2005 mit 2,56 Cent/ Punkt zu vergüten. Damit folgt man dem Spruch des Bundessozialgerichtes vom 28.5.08, in dem ausgeführt wurde, dass die Psychotherapeuten für die probatorischen Sitzungen einen Anspruch auf mind. 2,56 Cent/ Punkt haben. Allerdings könne die Nachzahlung erst vollzogen werden, wenn das Urteil des BSG nebst Begründung schriftlich vorliege.
Aus diesem Grund wird die Honorarabrechnung für das 1. Quartal 2008 noch den in den letzten Quartalen gezahlten Wert von 0,53 Cent/ Punkt aufweisen.
Peter Müller-Eikelmann
9.6.2008