LFV Nordrhein-Westfalen
Die Ersatzkassen haben zugesagt, für Patienten bis zum 18. Lebensjahr für die Gebührenordnungspositionen 35150 und 23220 nach EBM 2008 eine zusätzliche Pauschale pro Behandlungstag von 30 € zu bezahlen. Die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (KJP) in der KV Westfalen-Lippe bekommen also in den Quartalen 3.2008 und 4.2008 für die probatorischen Sitzungen und die Krisengespräche diesen Betrag zusätzlich pro Patient und pro Behandlungstag (nur von den Ersatzkassen!).
Wenn die Begründung des letzten Bundessozialgerichtsurteils vorliegt und die KV WL einen höheren Punktwert zugrunde legt, sind das wahrscheinlich bis zum Jahresende 2,56 (Punktwert) x 1755 (Punkte) = 44,93 € zzgl. 30.- € = 74,93 € für jede probatorische Sitzung.
In 1.2008 liegen die Punktwerte für nicht genehmungspflichtige Leistungen
bei den Primärkassen bei 0,44 (also € 7,73/ probatorische
Sitzung) und bei den Ersatzkassen bei 1,95 (also € 34,23/ probat. Sitz.);
bei den Betriebskrankenkassen, die erfreulicherweise schon in 2007 reagiert
haben, sind es 3,0 (also € 52,50/ probatorische Sitzung).
Der 30 €-Aufschlag gilt auch für Kriseninterventionen nach GOP
23220. Rein theoretisch könnte ein Behandler pro Patient 15 Kriseninterventionen
im Quartal à 10 min abrechnen und dafür € 450,- zuzüglich
der 15 x 305 Pkte. x 1,95 (Punktwert) = € 89,25, also € 530,25
vergütet bekommen.
Dies ist bei den Verhandlungen zwischen KVWL und Ersatzkassen wohl nicht aufgefallen.
Der VPP-LFV NRW appelliert an alle KJP und PPT, die das betrifft, diese good-will-Regelung nicht zu sehr zu strapazieren, da dann der zur Verfügung gestellte Honorartopf vermutlich vor Jahresende ausgeschöpft wäre.
Peter Müller-Eikelmann14.8.2008