LFV Nordrhein-Westfalen
Acht Jahre lang hatte der bisherige Vorstand der Kammer NRW unter der Präsidentin Dipl.-Psych. Monika Konitzer Zeit, die Mitglieder der Kammer gleichberechtigt nach innen und außen zu vertreten, ihre Angelegenheiten gleichberechtigt zu fördern und den Geldbeutel der KollegInnen zu schonen.
Und was ist passiert?
Eine ausschnitthafte Betrachtung: Umfassender werden Sie auf www.psychotherapeutInnen.info informiert.
Beispiel 1: Der Vorstand der Kammer verschliss fünf Geschäftsführer und war fast die Hälfte der Zeit ohne professionelle Geschäftsführung.
Beispiel 2: Der Vorstand der Kammer erhöhte den Kammerbeitrag. Zentrale
Begründung: Erhöhung des Verwaltungsaufwandes für den elektronischen
Heilberufsausweis, obwohl dieser noch lange nicht auf dem Markt ist und mittlerweile
von allen bekämpft wird: denn die erforderliche Datensicherheit kann
von niemandem gewährleistet werden. Und: PsychotherapeutInnen gehen
mit Daten noch sorgfältiger als andere um: Sie sind Bestandteil des
psychotherapeutischen Prozesses und der Beziehung.
Was nahm die Kammer dafür in Kauf? Ungerechtigkeiten zuhauf: Niedergelassene
und/ oder Zugelassene müssen bei gleichem oder niedrigerem Einkommen
wie hälftig angestellte KollegInnen den vollen Beitrag zahlen. Ermäßigunganträge
müssen überprüft werden; das erfordert neue Verwaltungsaufgaben,
mehr Angestellte und weitere Beitragserhöhungen = Spirale ohne Ende
( zum Vergleich: die Rechtsanwaltskammer Köln mit sehr viel mehr Aufgaben – Beschwerden,
Fachanwaltsausbildung – kommt mit 250 € aus)
Beispiel 3: Die Kammer legt in ihren Veranstaltungen ein eindeutiges Schwergewicht auf VT. Damit spiegelt sie nicht den Anteil der Fachkundenachweise ihrer Mitglieder. So veranstaltet die Kammer gemeinsam mit dem Hochschulbund Psychotherapie NRW (sieben Institute von insgesamt 14 Hochschulen mit jeweils mehreren psychologischen Instituten) mittlerweile den fünften Jahreskongress Psychotherapie. Therapeutische Ausrichtung: VT.
Beispiel 4: Der Vorstand der Kammer unterstützt die Forderung nach einer Auffüllung der Weiterbildungsordnung: Einfalltor für Selektion und Spaltung unter der umfassenden Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie durch die Approbation, d.h. im Klartext: wir fallen hinter das Psychotherapeutengesetz zurück und manche von uns dürfen mehr als andere.
Beispiel 5: Der Verband der Präsidentin der Kammer veröffentlich auf seinen Internetseiten seine Vorstellungen zur Reform der Ausbildung zu unserem Beruf: Modellversuche zur Direktausbildung (es gibt nur noch zwei psychologische Uni- Lehrstühle in Deutschland, die von Vertretern der psychodynamischen Psychologie besetzt sind) und fordert, dass PPs und KJPs Heilhilfsmittel, aber auch optional Pharmaka verordnen dürfen. Das ist eine weitere Umdefiniton von Psychotherapie.
Beispiel 6: Die Integration der zukünftigen KollegInnen und v.a. der Ausgleich unter den unterschiedlichen Interessen alter und junger Kammermitglieder (z.B: Praxiswert): Kammer NRW: Fehlanzeige.
Beispiel 7: Der Vorstand er Kammer schickt – passend zur Wahl – einen von uns allen finanzierten Newsletter als Rechenschaftsbericht (Wahlwerbung – hony soit, qui mal y pense) zu. Ein Beispiel daraus: „Psychotherapie in NRW- Brustzentren etabliert“. Die Recherchen auf der Internetseite des Ministeriums ergeben lediglich, dass Brustzentren zum Vorhalten einer psychosozialen Versorgungsstruktur verpflichtet sind. Inwieweit darin verpflichtend PsychotehrapuetInnen vorkommen – Fehlanzeige in der Veröffentlichung.
Die Listen des VPP im BDP zeigen ihnen die Alternativen:
Weniger Beitrag, Gleichberechtigung aller Kammermitglieder, regionale wie öffentliche Präsenz der Kammer, Transparenz aller Aussagen und Tätigkeiten.
Informieren Sie sich! Rufen Sie an! Sie erhalten Termine für persönliche wie telefonische Beratung in allen beruflichen Fragen unter 0221 9433 9485.
PsychotherapeutInnen NRW
www.psychotherapeutInnen.info
13.5.2009