Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern stehen vom 27. Oktober bis zum 9. November 2022
die KV-Wahlen an
Wahlzeitraum:
27.10. bis 9.11.2022
Der
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) und seine Fachsektion für Approbierte (VPP) treten mit dem
Wahlvorschlag Ordnungsnummer
3 „Versorgung verbessern – Qualität
sichern“ an
und wir bitten
um Ihre Unterstützung.
Fünf Vertretersitze
der 50-köpfigen
Vertreterversammlung
der
KV Bayern sind
an Psychologische
Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten zu
vergeben. Die Vertretungen werden für die kommenden sechs Jahre gewählt. Stärken
Sie unsere Positionen, indem Sie unserer Liste „Versorgung
verbessern – Qualität
sichern“ alle
Stimmen
geben. Somit erhöhen Sie unsere Chancen
maßgeblich, eine Vertretung
in die KV Bayern senden können.
Unser
Listes steht
für Vielfalt: verschiedene Arbeitsformen( KV-zugelassen und
angestellt)
und verschiedene
Verfahren. Deshalb
haben wir sieben kassenzugelassene
bzw. angestellte, berufspolitisch
engagierte Kolleginnen
und Kollegen aus
verschiedenen Verfahren aufgestellt.
Lernen Sie unsere
Kandidatinnen und Kandidaten kennen
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten können Sie persönlich (digital) kennenlernen. Diskutieren Sie mit ihnen über aktuelle Themen: neue berufsgruppenübergreifende Netzwerkversorgung,
die anstehende
ambulante QS-Richtlinie
und vieles mehr.
Wann?
Mittwoch 26.10.22 von 20-21
Uhr
Freitag 28.10.22 von 17-18
Uhr
Mittwoch 02.11.22 von 20-21
Uhr
Wo?
Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahl der Vertreterversammlung der KV Bayern.
Nutzen Sie Ihre Stimme und wählen Sie aktiv und kritisch Ihre
Vertretungen in der für Sie zuständigen KV!
Die 17 bundesweiten, regionalen Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) sind öffentlich-rechtliche Gremien der Selbstverwaltung. Ihre
Aufgaben ist die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und
psychotherapeutischen Versorgung. Sie gestalten die Verteilung der Kassensitze
oder die Ermöglichung von Sonderzulassungen mit, verhandeln mit den Krankassen über
„Honorartöpfe“, legen Regularien fest, z. B. zur Vergabe von
Terminen/Therapieplätzen über die Terminservicestelle (TSS) und positionieren
sich zu wichtigen Themen wie z. B. der Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur (TI) und des Datenschutzes bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA).
Die Vertreterversammlungen der KVen wählen ihre Vorstände und auch Mitglieder für
wichtige Ausschüsse, wie z. B. den „Beratenden Fachausschuss Psychotherapie“ oder
den Zulassungsausschuss. Sie haben großen Einfluss auf die tägliche Arbeit in
einer psychotherapeutischen Praxis als auch im Rahmen von Anstellungen z. B. in
MVZs.
Die
beratenden Fachausschüsse
treffen sich in der Regel viermal im Jahr und besprechen alle wichtigen Themen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen. Sie sind keine Beschlussgremien, sondern haben lediglich beratende Funktion. Sie veröffentlichen auch nichts nach außen, sondern sind nur intern tätig, erarbeiten Resolutionen oder Stellungnahmen gegenüber dem KV- oder dem KBV-Vorstand. Die Vorstände der KVen oder der KBV sind bei den Sitzungen anwesend, außerdem diverse Fachreferent:innen aus der Selbstverwaltung.