Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Der VPP gliedert sich in regionale sowie inhaltliche Arbeitsgruppen und ist in den offiziellen Gremien des BDP vertreten.
Der Bundesvorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden und bis zu drei weiteren Mitgliedern. Ein Vorstandsmitglied übernimmt die Rolle des Cassier. Idealerweise ist mindestens ein Vorstandsmitglied PiA und vertritt insbesondere die Interessen des Psychotherapie-Nachwuchses.
Eine Region meint ein Bundesland oder einen Zusammenschluss aus zwei oder mehr Bundesländern. Jede Region kann eine Regionalvertretung, bestehend aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretenden wählen. Die Regionalvertretungen nehmen die Aufgaben des VPP auf regionaler Ebene wahr.
Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich im vom Bundesvorstand einberufen. Sie wählt und entlastet den Vorstand und die Delegierten und entscheidet über geplante Aktivitäten sowie Ausgaben.
Regelmäßig beruft der Bundesvorstand ein Regionalgruppentreffen ein, zu dem alle Vorsitzenden und Stellvertretenden der Regionalgruppen eingeladen werden. Das Treffen dient dem Austausch und der gemeinsamen Abstimmung.
Die Anzahl der Delegierten entspricht der Größe der Sektion innerhalb des BDP. Die Delegiertenkonferenz setzt sich zusammen aus den Delegierten der Untergliederungen (Landesgruppen und Sektionen), den Mitgliedern des Verbandsvorstandes
und einzelnen Vertretern nach § 6 Abs. (3.1) der BDP-Satzung.
Die Delegierten werden von der Mitgliederversammlung der jeweiligen Untergliederung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Ein Delegierter bzw. ein Ersatzdelegierter kann nicht gleichzeitig Delegierter oder
Ersatzdelegierter einer anderen Untergliederung sein.