Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e. V.) besteht seit 1946. Ihm gehören ca. 11.000 Mitglieder an. Seine Sektion „Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.“ vertritt approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowohl innerhalb als auch außerhalb des GKV-Systems, freiberuflich sowie angestellt und über alle Verfahren hinweg.
Unser Berufsverband ist der einzige, der rein psychologisch-psychotherapeutische Interessen vertritt. Dies macht uns stark, uns ganz gezielt für eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung einzusetzen sowie für gute und faire Arbeitsbedingungen Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – in einer Kassenpraxis oder tätig in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).
Die 17 bundesweiten, regionalen Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) sind öffentlich-rechtliche Gremien der Selbstverwaltung. Ihre
Aufgaben ist die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen und
psychotherapeutischen Versorgung. Sie gestalten die Verteilung der Kassensitze
oder die Ermöglichung von Sonderzulassungen mit, verhandeln mit den Krankassen über
„Honorartöpfe“, legen Regularien fest, z. B. zur Vergabe von
Terminen/Therapieplätzen über die Terminservicestelle (TSS) und positionieren
sich zu wichtigen Themen wie z. B. der Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur (TI)
und des Datenschutzes bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA).
Die Vertreterversammlungen der KVen wählen ihre Vorstände und auch Mitglieder für
wichtige Ausschüsse, wie z. B. den „Beratenden Fachausschuss Psychotherapie“ oder
den Zulassungsausschuss. Sie haben großen Einfluss auf die tägliche Arbeit in
einer psychotherapeutischen Praxis als auch im Rahmen von Anstellungen z. B. in
MVZs.
Die beratenden Fachausschüsse treffen sich in der Regel viermal im Jahr und
besprechen alle wichtigen Themen, die die psychotherapeutische Versorgung
betreffen. Sie sind keine Beschlussgremien, sondern haben lediglich beratende
Funktion. Sie veröffentlichen auch nichts nach außen, sondern sind nur intern
tätig, erarbeiten Resolutionen oder Stellungnahmen gegenüber dem KV- oder dem
KBV-Vorstand. Die Vorstände der KVen oder der KBV sind bei den Sitzungen
anwesend, außerdem diverse Fachreferent:innen aus der Selbstverwaltung.
Nutzen Sie Ihre Stimme und wählen Sie aktiv und
kritisch Ihre Vertretungen in der für Sie zuständigen KV!