Brief an BMEL: Stellungnahme Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes / Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
Der Berufsverband BDP und seine Sektion psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten VPP im BDP e.V. begrüßen die Übernahme der EU-Regularien in nationale Gesetzgebungen, um Gesundheitsrisiken im Rahmen eines zunehmenden Konsums aromatisierter erhitzter Tabakerzeugnisse (erh-TE) - bzw. dem Verbot eines charakteristischen Aromas und von Aromastoffen in ihren Bestandteilen - entgegenzuwirken.
Im Hinblick auf die Ermittlung des Erfüllungsaufwandes möchten wir mitteilen, dass für unsere Berufsgruppe und für den Sektor psychologischer Dienstleistungen keine direkten oder indirekten Kosten entstehen. Es ist denkbar, dass - sofern diese Regelung größere präventive Wirkungen zeigt - sich dies mittelfristig auf Präventionsmaßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums in dem Sinne auswirken, dass die jeweiligen Dienstleistungsangebote in der Zukunft in geringerem Umfang angeboten werden. Diesen präventiven Effekt und entsprechende Einnahmeminderungen bei den Präventionsangeboten sehen wir als erwünschte Wirkung der Regelung an. Der BDP fordert darüberhinausgehende intensivere und weitere Maßnahmen. Um eine bessere Prophylaxe vor Sucht und massiven körperlichen Erkrankungen zu gewähren, ist ein umfassendes Werbeverbot in Deutschland einzuführen. Aktuell ist z.B. folgende Werbung noch möglich: Kinofilme mit Altersbegrenzung 18 Jahre, rauchende Darsteller in Spielfilmen, Abgabe von Gratisproben im Internet sowie in Fachgeschäften, E-Zigarettenwerbung in der Öffentlichkeit bis 2024.
Wir möchten auf unsere gesamtverbandliche Resolution vom 18.05.2019 verweisen und fordern den Gesetzgeber auf, die Gelegenheit zu nutzen entsprechende weitergehende Regularien umzusetzen.
gez. Dipl.-Psychologin Susanne Berwanger
Vize-Präsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.