Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum vierten Quartal 2012
Nicht nur im vierten Quartal, sondern auch im gesamten Jahr 2012, erzielten niedergelassene Psychotherapeuten den geringsten Umsatz unter den verschiedenen Arztgruppen. Dies geht aus dem aktuellen Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Der Bericht fasst die Auswertung der Abrechnungsdaten für das vierte Quartal 2012 zusammen. Zudem bietet er einen Überblick über die Entwicklung des Honorarumsatzes aus vertragsärztlicher Tätigkeit für das gesamte Jahr 2012.
Demnach ist im Vergleich zum Vorjahr der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im Jahr 2012 um 0,6 Prozent gesunken. Zudem zeigen sich in der Honorarverteilung neben regionalen Unterschieden auch wieder große Unterschiede zwischen den Arztgruppen.
Honorare im vierten Quartal 2012
Für das vierte Quartal 2012 ergab sich im Bundesdurchschnitt aller Ärzte und Psychotherapeuten ein Honorarumsatz je Arzt von 49.906 Euro. Dies bedeutet ein Minus von 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal (50.778 Euro). Der Honorarumsatz je Behandlungsfall ist im Vergleich zum Vorjahresquartal insgesamt um 0,6 Prozent gestiegen: um 0,34 Euro auf 59,98 Euro.
Für die Psychotherapeuten ergab sich im vierten Quartal 2012 mit durchschnittlich 17.970 Euro der mit Abstand niedrigste Honorarumsatz. Dieser war zudem noch einmal um 1,1 Prozent geringer als im Vorjahresquartal (18.169 Euro). Im gleichen Zeitraum ist auch der Honorarumsatz je Behandlungsfall um 0,7 Prozent gesunken: von 388,31 Euro auf 385,64 Euro.
Im Vergleich der Bundesländer liegen im vierten Quartal 2012 bei den Psychotherapeuten Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit über 20.000 Euro durchschnittlichem Honorarumsatz an der Spitze der Skala. Mit knapp über 16.000 Euro bildet Berlin das Schlusslicht der Tabelle.
Damit sind die Psychotherapeuten bezüglich ihrer Honorare wiederum weit abgeschlagen hinter ihren ärztlichen Kollegen. Selbst die am schlechtesten vergüteten Arztgruppen – wie etwa die Psychiater mit 32.625 Euro – erzielten fast den doppelten Quartalsumsatz.
Honorare im Jahr 2012
In der Auswertung der Entwicklung für das gesamte Jahr 2012 zeigte sich, dass der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt im Jahr 2012 gegenüber 2011 um 1.251 Euro auf 201.087 Euro gesunken ist – ein Rückgang von 0,6 Prozent. Für den Honorarumsatz je Behandlungsfall stellte sich eine Steigerung um 1,1 Prozent auf durchschnittlich 59,90 Euro dar.
Dem aktuellen Bericht der KBV zufolge ist die Anzahl der Psychotherapeuten im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozent gestiegen, während sich das gesamte Honorarumsatzvolumen um 2,5 Prozent erhöhte. Ebenso ist ein Anstieg in der Anzahl der Behandlungsfälle um 4,0 Prozent im Bundesdurchschnitt zu verzeichnen – so dass die Behandlungsfallzahl je Therapeut im Durchschnitt etwa konstant geblieben ist.
Der durchschnittliche Honorarumsatz der Psychotherapeuten ist gegenüber dem Jahr 2011 von 73.093 Euro auf 72.299 Euro zurückgegangen. Dies entspricht einem Minus von 1,1 Prozent. Auch der Honorarumsatz je Behandlungsfall ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken: um 1,5 Prozent auf 384,48 Euro.
Damit bleiben die Psychotherapeuten auch in der Betrachtung des gesamten Jahres in ihrer Vergütung weit hinter ihren ärztlichen Kollegen zurück.
Datengrundlage des Honorarberichts
Der quartalsweise erscheinende Honorarbericht der KBV beruht auf dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach hat die KBV die Aufgabe, regelmäßig Berichte über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen und die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen. Datengrundlage für den Honorarbericht der KBV bilden dabei die von den Kassenärztlichen Vereinigungen übermittelten Daten im Rahmen der Abrechnungsstatistik. Der berichtete Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit enthält die an alle Ärzte und Psychotherapeuten ausgezahlten Honorare für die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung – inklusive den Einnahmen aus den Zuzahlungen der Patienten.
Überprüfung der Honorare
Seit Langem fordert der VPP die überfällige Neuberechnung der psychotherapeutischen Honorare, die nach Urteil des Bundessozialgerichts an die Einkommensmöglichkeiten eines Facharzt-Mixes anzugleichen sind. Dem Vernehmen nach habe der Erweiterte Bewertungsausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres 2013 beschlossen, die Psychotherapie-Honorare aus dem Jahr 2012 zu überprüfen und – abhängig vom Ergebnis – anschließend auch weitere Jahrgänge einer Überprüfung zu unterziehen. Wann mit einem Ergebnis und gegebenenfalls Nachzahlungen zu rechnen ist, ist nicht bekannt. Der VPP wird seine Mitglieder weiter auf dem Laufenden halten.
Susanne Koch
Öffentlichkeitsreferentin des VPP
Download des Honorarberichts der KBV:
http://www.kbv.de/media/sp/131215_HB_4_Q2012_web.pdf